Kündigung zurücknehmen

Liebe Wissende,

nehmen wir an, eine Person K möchte umziehen, will die Neuwohnung aber noch renovieren und kann das noch nicht so richtig planen, gleichzeitig möchte er aber natürlich so schnell wie möglich ausziehen - der doppelten Miete wegen.

Nehmen wir an, er kündigt korrekt innerhalb der Drei-Monats-Frist und merkt später, dass er sich in der Zeit verschätzt hat. Dürfte er, und bis zu welchem Zeitpunkt, seine Kündigung zurückziehen und neu datieren?

Für Antworten innerhalb diesen Monats :wink: wäre ich dankbar!

Grüße,

fshbb

Eine Rücknahme der Kündigung aus diesem Grund ist nicht möglich. Anfechtungsgründe sind hier nicht ersichtlich. Es bleibt allenfalls eine Vereinbarung mit dem Vermieter, erst später auszuziehen.

Der (alte) Mieter macht sich im übrigen schadensersatzpflichtig, wenn der neue Mieter schon bereitsteht und einziehen möchte.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Recht + Gesetz sehen für derartige Fälle keine Sondervergünstigungen für Mieter zu Lasten des Vertragspartners (Vermieter) vor. Das ist auch verständlich - schließlich kann der Vermieter ja nichts für die persönlichen Umstände des Mieters bzw. muss z.B. auch einen womöglich bereits eingegangenen Vertrag mit einem Nachfolge-Mieter erfüllen.

Natürlich könnte Mieter K versuchen, sich einvernehmlich auf einen späteren Auszugstermin mit seinem Noch-Vermieter zu einigen. In seinem eigenem Interesse sollte er das schnellstens tun - sobald ihm klar wird, dass er womöglich den Auszugstermin nicht einhalten kann.

Wenn nämlich bereits ein Nachfolgemieter in die Wohnung einziehen will/muss, dann kann eine Lösung schwierig bzw. für den Verursacher teuer werden, weil dann immer mehr Dritte betroffen werden (siehe Schadensersatzpflicht bei nicht-fristgerechter Rückgabe der Mietsache).
Daher sollte sich dann sinnvollerweise der eigentliche Verursacher (also Mieter K) für sich um eine Zwischenunterkunft, zeitweise Hotelunterkunft/Möbeleinlagerung kümmern.