wie weit im voraus dürfen Verträge aus dem privaten Sachbereich gekündigt werden?
Darf ein Versicherer z.B. eine Kündigung von Anfang Juli zurückweisen mit der Begründung, dass Verträge erst zum 01.12. (also logischerweise 3 Monate davor) kündbar sind?
Hallo, wann die Willenserklärung zur Kündigung abgegeben wird, ist nicht ausschlaggebend. Entscheiden ist die Wirksamkeit der Kündigung.
Im beschriebenen Fall könnte ich mir vorstellen, dass eine Mehrjahresbindung vorlag und die Versicherung z.B. die Kündigung zum 1.12.2009 abgelehnt hat, da der Vertragsablauf 1.12.2010 oder später war.
Bitte nochmal das Schreiben der Versicherung dahingehend genau überprüfen, denn die von Dir beschriebene Verhaltensweise der Gesellschaft macht so keinen Sinn,
Danke für deine Antwort, Andreas.
Es ist keine Mehrjahresbindung, sondern der 01.12.2009…
Hmmmm,
ist vielleicht eine Maklervollmacht abgegeben worden, in der ausschließlich der Makler ermächtigt wurde, Vertragserklärungen abzugeben? In diesem Fall könnte nur der Makler kündigen oder der Maklervertrag wird gekündigt und man wird anschließend selbst tätig.
Die Verhaltensweise der Versicherung ist echt seltsam, ich stocher da aber im Nebel nach Gründen…
Darf ein Versicherer z.B. eine Kündigung von Anfang Juli
zurückweisen mit der Begründung, dass Verträge erst zum 01.12.
(also logischerweise 3 Monate davor) kündbar sind?
Nein, man kann auf seiner Kündigung bestehen. Die Zurückweisung kann man als Bestätigung des fristgerechten Einganges der Kündigung verwenden.
ist vielleicht eine Maklervollmacht abgegeben worden, in der
ausschließlich der Makler ermächtigt wurde,
Vertragserklärungen abzugeben? In diesem Fall könnte nur der
Makler kündigen
Hallo Andreas,
selbst wenn ein Maklermandat vorliegt, kann selbstverständlich der VN noch immer für sich sprechen und somit wäre die Kdg. wirksam ausgesprochen.
Solche Unstimmigkeiten müssten VN und Makler im Innenverhältnis klären, allerdings dürfte eine solche Klausel in einem Mandat keinen Bestand haben.