Kündigung Zusatzversicherung

Hallo,

Ich habe folgendes Problem:

Ich habe seit mehreren Jahren eine Zusatzversicherung bei der DKV für die stationäre Behandlung in Krankenhäusern.
Seit einem Monat bin ich als Student jedoch aus der Familienversicherung ausgeschieden und habe mich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen, um mich privat zu versichern.
Im Rahmen dieser privaten Krankenversicherung sind alle Leistungen, welche die Zusatzversicherung bietet bereits inbegriffen, sodass diese für mich nun eine reine Geldverschwendung ist.
Laut den AVB der DKV steht mir für diesen Fall leider kein außerordentliches Kündigungsrecht zu, jedoch steht in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich, dass es sich um einen Ergänzungstarif für GKV-Versicherte handelt.
Auf einfache Nachfrage wurde ich auf die AVB verwiesen und auch als ich fragte, welche Leistungen die DKV denn überhaupt noch für mich erbringen wolle, bekam ich als Antwort lediglich einen Verweis auf die AVB und dass kein außerordentliches Kündigungsrecht bestehe.
Gibt es für mich irgendeine Möglichkeit die Versicherung mit sofortiger Wirkung zu kündigen? Ansonsten müsste ich die Beiträge noch bis Ende des Jahres zahlen.

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Mit freundlichen Grüßen

B. Reinke

Laut den AVB der DKV steht mir für diesen Fall leider kein
außerordentliches Kündigungsrecht zu, jedoch steht in der
Leistungsbeschreibung ausdrücklich, dass es sich um einen
Ergänzungstarif für GKV-Versicherte handelt.

Ich habe einen vergleichbaren Fall in meiner Kundschaft gehabt. Wenn der Tarif, den Du bei Deiner Zusatzversicherung hast, ein Ersatztagegeld bei Nichtinanspruchnahme, wenn Du im KH bist, vorsieht, wirst Du regulär kündigen müssen, weil damit die Doppelversicherung aufgehoben ist.

Gibt es für mich irgendeine Möglichkeit die Versicherung mit
sofortiger Wirkung zu kündigen? Ansonsten müsste ich die
Beiträge noch bis Ende des Jahres zahlen.

Wenn dieses Ersatztagegeld nicht vorgesehen ist, sehe ich eine Chance, ansonsten nicht.

Danke für die Antwort!

Dieses Ersatztagegeld gibt es zwar, allerdings gibt es das bei meiner privaten Krankenversicherung auch.
Heißt das die Versicherung könnte so argumentieren, dass ich mir von der privaten Krankenversicherung z.B. das Einbettzimmer bezahlen lassen könnte und von der DKV das Ersatztagegeld?

mir von der privaten Krankenversicherung z.B. das Einbettzimmer bezahlen
lassen könnte und von der DKV das Ersatztagegeld?

So wurde damals bei meinem Kunden argumentiert.

Mir fällt da noch etwas ein. Hast Du den Vermittler der Vollversicherung auf den DAK Tarif aufmerksam gemacht ? Wenn ja, hätte er diese Doppelversicherung vermeiden können und müssen. Es könnte also ein Beratungsfehler vorliegen. Ich würde mir mal den Herrn oder die Dame zur Brust nehmen.

Also die Sache ist ganz einfach der Zusatztarif wurde abgeschlossen als Du GKV versichert warst, zählt also auch nur dann wenn du GKV versichert bist.

Ausnahme wäre, wenn in deiner privaten Krankenversicherung die Leistung der Zusatzversicherung " nicht " enthalten wäre, dann könnte es schwieriger werden. Aber wenn es so ist wie Du sagst hat dein bisheriger Versicherer die AGB falsch interpretiert.

Die Zusatzversicherung sollte zu Beginn deines Versicherungsschutzes in der privaten KV ahfgehoben werden

Stephan