Kündigung zustellen - WIE?

Hi!

Angenommen, ein Unternehmen möchte sich von einer Mitarbeiterin außerordentlich trennen.

Diese Mitarbeiterin wäre arbeitsunfähig erkrankt und deshalb nicht anwesend!

Dieses Unternehmen schickt ein Einschreiben (nicht die Kündigung - sondern testweise wegen der Zustellungsfähigkeit ein Anschreiben) an die bekannte Adresse, welches mit dem Vermerk „unbekannt verzogen“ zurück kommt.

Lt. Auskunft der Krankenkasse ist diese Mitarbeiterin mit dieser Anschrift definitiv gemeldet…aber auch für die Kasse nicht erreichbar!

Wie sollte man in diesem fiktiven Fall eine Kündigung rechtssicher zustellen? Der OGV würde das Teil auch nicht zustellen können, da dort niemand wohnt…

Ich weiß, dass mein ehemaliger Arbeitsrechtsdozent mal ein Urteil zitierte, aus dem hervor ging, dass die Kündigung rechtswirksam war, da der AG alles versucht hat, aber finden tue ich da nix!

LG
Guido

Hallo.

Hi!

Angenommen, ein Unternehmen möchte sich von einer
Mitarbeiterin außerordentlich trennen.

Diese Mitarbeiterin wäre arbeitsunfähig erkrankt und deshalb
nicht anwesend!

Dieses Unternehmen schickt ein Einschreiben (nicht die
Kündigung - sondern testweise wegen der Zustellungsfähigkeit
ein Anschreiben) an die bekannte Adresse, welches mit dem
Vermerk „unbekannt verzogen“ zurück kommt.

Lt. Auskunft der Krankenkasse ist diese Mitarbeiterin mit
dieser Anschrift definitiv gemeldet…aber auch für die Kasse
nicht erreichbar!

Wie sollte man in diesem fiktiven Fall eine Kündigung
rechtssicher zustellen? Der OGV würde das Teil auch nicht
zustellen können, da dort niemand wohnt…

Ich weiß, dass mein ehemaliger Arbeitsrechtsdozent mal ein
Urteil zitierte, aus dem hervor ging, dass die Kündigung
rechtswirksam war, da der AG alles versucht hat, aber finden
tue ich da nix!

Siehe http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt…
Bundesgerichtshof: Fehlanzeige :frowning:
Lawchannel.de (nur IE & Konqueror) : will grade nicht :frowning:(

HTH
mfg M.L.

Hallo nochmal.

Der Vollständigkeit halber: http://www.ra-kotz.de/zugang.htm
http://www.dr-schroeder.com/Information/Arbeitsrecht…

mfg M.L.

Vielen Dank!
Hi!

http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt…

Vielen Dank dafür! Das ist zwar definitiv nicht das Urteil, was ich meinte (zu jung), aber es gibt genau das wider, was ich gesucht habe :wink:

LG
Guido