Guten Tag,
ich habe folgenden Fall wo ich gerne mal nach der Rechtslage fragen wollte.
Mir wurde schriftlich gekündigt, die Zustellung erfolgte jedoch per Boten der mir die Kündigung in den Briefkasten geworfen hat. Auf dem Briefumschlag war nur das Einwurfsdatum, Uhrzeit und Unterschrift des Boten vermerkt.
Die Kündigung erfolgte am 30.11. und ist mir gegen 17.00h per Boten zugestellt worden. Da ich aber zu diesen Zeitpunkt krankgeschrieben war, mich zum Zeitpunkt der Zustellung ausser Haus befunden habe und die Post immer am späten Vormittag kommt habe ich das Schreiben erst am 01.12. im Briefkasten vorgefunden.
Meine Frage ist ob die Kündigung trotzdem als fristgerecht zugestellt gilt, da die tägliche Post
immer gegen Mittag eingeworfen wird und ich ja durch meine Krankheit am frühen Nachmittag nach der Post geschaut habe und da noch keine Kündigung im Briefkasten lag.
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Hallo,
leider muß ich Ihnen mitteilen, dass die von Ihnen beschriebene Situation rechtlich ok ist. Man spricht im gestzt nur von einer fristgerechten Zustellung. Dies wurde mit dem Boten erreicht. Bei einem Prozess wird sich Ihr ehem. Arbeitgeber darauf berufen, dass er bzw. eine von Ihm beauftragte Person das Schreiben rechtzeitig zugestellt hat. Diese Vorgehensweise ist moralisch nicht ganz ok, aber leider gängig Praxis.
Grüße tobi-stern
Guten Tag,
ich habe folgenden Fall wo ich gerne mal nach der Rechtslage
fragen wollte.
Mir wurde schriftlich gekündigt, die Zustellung erfolgte
jedoch per Boten der mir die Kündigung in den Briefkasten
geworfen hat. Auf dem Briefumschlag war nur das Einwurfsdatum,
Uhrzeit und Unterschrift des Boten vermerkt.
Die Kündigung erfolgte am 30.11. und ist mir gegen 17.00h per
Boten zugestellt worden. Da ich aber zu diesen Zeitpunkt
krankgeschrieben war, mich zum Zeitpunkt der Zustellung ausser
Haus befunden habe und die Post immer am späten Vormittag
kommt habe ich das Schreiben erst am 01.12. im Briefkasten
vorgefunden.
Meine Frage ist ob die Kündigung trotzdem als fristgerecht
zugestellt gilt, da die tägliche Post
immer gegen Mittag eingeworfen wird und ich ja durch meine
Krankheit am frühen Nachmittag nach der Post geschaut habe und
da noch keine Kündigung im Briefkasten lag.
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Hallo tobi-stern,
vielen Dank für deine schnelle Antwort.
Ich hatte wirklich gedacht das es eher relevant ist wann ich von der Kündigung Kenntnis nehmen kann (natürlich unter den normalen Umständen).
Es ist in der Tat moralisch sehr zweifelhaft wenn man theoretisch um 5 vor 12 noch die Kündigung in den Briefkasten werfen kann…
Trotzdem nochmals Danke für deine Hilfe!
Hallo Butzinho,
es hätte auch gereicht, wenn die Zustellung um 23.59 per Boten erfolgt wäre.
Sorry!
Kann ich vielleicht sonst bzgl. der Kündigung weiterhelfen,
Gruß
Daniel
Hallo,
ich würde mir diese Kündigung nicht so ohne weiteres gefallen lassen, da sie sehr knapp eintraf und der Chef es nicht für nötig hält, sich vorher persönlich mit Ihnen darüber auseinanderzusetzen. Auf jeden fall müssen Sie vors Arbeitsgericht, damit Sie evtl. eine Abfindung aber wenigstens nicht mit dem Arbeitslosengeld Schwierigkeiten bekommen.