Kündigung zwecks Neuanstellung in selber Position?

Tach’chen.

Angenommen Person X ist an einer Forschungseinrichtung Z angestellt und soll nun über ein Forschungsvorhaben der DFG (Deutsche Forschungsgesellschaft) finanziert werden. Dazu wird X empfohlen, den Vertrag mit der Forschungseinrichtung zu kündigen, weil bei DFG-finanzierten Forschungsvorhaben eine Privatvertrag mit dem Professor der Z nötig ist. Gäbe es für X besondere Dinge zu beachten? Sollte er sich nicht besser kündigen lassen?

Handelt es sich in gewisser Weise um eine Änderungskündigung, obwohl de iure der Arbeitgeber gewechselt wird, defacto aber der Arbeitsplatz und auch alles andere am Arbeitsort unverändert bleibt?

Vielen Dank
TTR

Hallo

Der wichtigste Hinweis ist natürlich: erst kündigen, wenn der neue Vertrag unter Dach und Fach ist. Eine Kündigung aus AG-Sicht wäre Unsinn (aus Sicht des AG :wink:), weil man sich der Gefahr einer Klage aussetzt.

Als Alternative zur Kündigung könnte man auch mit dem jetzigen Arbeitgeber über eine unbezahlte Freistellung für den Zeitraum des anstehenden Projektes nachdenken. Das minimiert die Risiken.

Ansonsten sind die Details zu dürftig, um viel dazu sagen zu können.

Gruß,
LeoLo

Hallo

Der wichtigste Hinweis ist natürlich: erst kündigen, wenn der
neue Vertrag unter Dach und Fach ist. Eine Kündigung aus
AG-Sicht wäre Unsinn (aus Sicht des AG :wink:), weil man sich der
Gefahr einer Klage aussetzt.

Als Alternative zur Kündigung könnte man auch mit dem jetzigen
Arbeitgeber über eine unbezahlte Freistellung für den Zeitraum
des anstehenden Projektes nachdenken. Das minimiert die
Risiken.

Ansonsten sind die Details zu dürftig, um viel dazu sagen zu
können.

Könnte eine Kündigung auch „unter Vorbehalt eines Anschlussvertrages…“ oder ähnlich lauten?

Vielen Dank
TTR

Hallo

Könnte eine Kündigung auch „unter Vorbehalt eines
Anschlussvertrages…“ oder ähnlich lauten?

Nein, das wäre eine bedingte Kündigung und damit unwirksam.

Gruß,
LeoLo