Kündigung zwischen Tür und Angel rechtens?

Hallo Leute,

nehmen wir einmal an, eine Fau arbeitet seit 10 Jahren fest angestellt in einem Krankenhaus als Schwester. Diese Frau bekommt ein Kind geht für 1 Jahr in Elternzeit. Nachdem das eine Jahr fast vorbei ist, schreibt die Frau ans Krankenhaus, dass sie gerne wieder arbeiten möchte. Wegen des Kindes geht dies aber nicht mehr Vollzeit, sondern Teilzeit. Es kommt zu einem Termin im Personalbüro wo der Frau im Beispiel gesagt wird, sie solle - so hat das seine Ordnung - handschriftlich noch auf Ihrem Brief vermerken, dass Sie die Vollzeit kündigt und sich Teilzeit bewirbt. Die Frau in unserem Beispiel komt dem nach, ohne nachzudenken.

Daheim sagt ihr Mann, dass sie gerade - der Meinung des Mannes nach - ihren Job gekündigt hat. Die Frau fällt aus allen Wolken.
Mittlerweile vergibt das Krankenhaus nur noch Zeitverträge. Der feste Job und eine mögliche Abfindung im Kündigungsfall wäre dann aus Sicht des Mannes auch weg.

Der Mann rät, sich umgehend mit dem Betriebsrat in Verbindung zu setzen.

Meine Frage: wäre so eine Kündigung zwischen Tür und Angel, handschriftlich auf dem eigentlichen „Bewerbungsschreiben“ rechtens oder könnte man da wiedersprechen? Denn letztlich wurde die Schwester - erwachsen hin oder her - auf die Schnelle hereingelegt.

MfG,

Markus

Hallo,

da mindestens eine fahrlässige Falschauskunft des Arbeitgebers
vorliegt (Unkenntnis der Rechte des TzBfG und daher falscher „Rat“),
kann der AG sich hier nicht auf die Eigenkündigung berufen, sondern
hätte den AN im Rahmen des Schadensersatzes so zu stellen, als wäre
die Kündigung nicht erklärt worden.

Vorsorglich kann die AN ihre Erklärung auch noch anfechten, zum einen
wg. arglistiger Täuschung, was zur Unwirksamkeit der Eigenkündigung
führt, wenn sie wirklich vorsätzlich hereingelegt wurde.

Andere Anfechtungsgründe sind wohl nicht gegeben, aber da diese eine
unverzügliche Anfechtung voraussetzen, sollte schnellstens dem AG
mitgeteilt werden, dass AN seine Eigenkündigung zurückzieht und vom
AG erwartet so gestellt zu werden, als hätte er eine richtige
Auskunft erteilt.

Grüße
EK