Kündigungen bei der Volksbank

Hallo,

ich hoffe ich bin hier richtig und ihr könnt mir helfen.

Ich bin momentan Kunde der Wiesbadener Volksbank und besitze ein Girokonto, ein Sparbuch und Geschäftsanteile bei der WVB.

Nun würde ich gerne mein Girokonto bei der Bank kündigen, da ich bereits ein anderes Girokonto einer anderen Bank besitze.

Des Weiteren würde ich gerne mein Sparbuch kündigen, bin mir jedoch nicht sicher, wie dann die Auszahlung des Kapitals und der Dividende der Geschäftsanteile laufen wird.
Können die Dividende und (nach Kündigung der Geschäftsanteile) auch das eingesetzte Kapital auf mein anderes Konto überwiesen werden?

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand helfen könnte.

LG Robin

Hallo,

  1. Wieso fragt man das nicht seine Bank?
  2. Aus der Praxis - ja das geht, jedoch sollte man sich bewusst sein, dass man noch lange auf das Geld aus den Genossenschaftsanteilen warten muss

Gruss HighQ

Morgen,

Teilweiße hiflt dir die Bank bei der du das neue Konto hast bei der auflösung des alten „Umzugsservice“.

Dei Genossenschaftanteile - überlege gut ob du diese behalten möchtest da man damit oft eine sehr gute Verzinsung erhält. Kündigungsfrist ist dabei oft 1 Jahr nach der letzten Hauptversammlung. Sprich es kann fast 2 jahre Dauern bis der Anteil ausgezahlt wird.

Sparbuch meist 3 Monate wenn man über den Betrag der maximalen Auszahlungsumme kommt.

Hallo,

Naseweis hat Dir das Wesentliche schon geschrieben. Und ich möchte bestätigen, dass es empfehlenswert, die Geschäftsanteile wegen der meist hohen Dividendenzahlung zu behalten. Wo hat man heute schon noch so eine Rendite?

Und um auf Deine konkrete Frage einzugehen: Ja, natürlich können sämtliche Auszahlungen auf Dein neues Konto erfolgen. Und falls Du es Dir überlegen willst mit den Geschäftsanteilen, und es Dir irgendwie peinlich wäre, könntest Du das Sparkonto auch dort bestehen lassen z.B. mit einigen Euro Rest drauf und die Dividende immer darauf gutschreiben lassen, denn das Sparkonto kostet Dich ja nichts. Du bist also flexibel, so wie Du es wünschst.

Gruss, hemba

Eine Rechtsgrundlage besteht nicht. Sollte man den AGBs nicht zugestimmt haben… Oder stillschweigend… Besteht keine rechtliche Geschäftsbeziehung mehr mit der wbnvoba. Also gilt dies auch nicht die bei Geschäftanteilen vorgegebenen Kündigungsfristen. Denn man kann keine geschaftsanteile erwerben ohne Mitglied der Bank zu sein. Sollte die Bank kündigen müssen die geschaftsanteile im Wert gestellt werden und der Betrag dem Kunden binnen einer Frist von 4 Wochen gutgeschrieben werden. Die BaFin ist dabei auf der Seite der Verbraucher. Auch bei der Rückerstattung der kontogebühren. Erinnern… Und wichtig immer mit Fristsetzung.

Absolut. Insbesondere bei Vorgängen, die sich vor zehn Jahren abgespielt haben.

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Wen interessiert das nach fast 10 Jahren? Den Fragesteller wohl nicht mehr, der hat sich schon längst abgemeldet!