Hallo @ all,
angenommen jemand hat eine Kündigungsfrist von einem Monat, zu welchem Zeitpunkt kann er dann sein Arbeitsverhältnis kündigen?
Geht sowas immer nur zum Ende und zum 15. des Monats oder ist das frei wählbar?
Danke und Gruß
Hallo @ all,
angenommen jemand hat eine Kündigungsfrist von einem Monat, zu welchem Zeitpunkt kann er dann sein Arbeitsverhältnis kündigen?
Geht sowas immer nur zum Ende und zum 15. des Monats oder ist das frei wählbar?
Danke und Gruß
Google hilft
Danke, hatte auch schon gegoogelt und was Ähnliches gefunden.
Wollte nur auf Nummer sicher gehen.
Merci!
Google hilft
eben nicht.
Eine KüFrist von einem Monat ohne festes Ende kann unter Umständen absolut in Ordnung sein.
Hallo Guido., das ist ja interessant.
Danke für die Hilfe.
Aber weißt du auch welchen Umständen es bedarf, damit man das anwenden kann?
LG
Hi!
Aber weißt du auch welchen Umständen es bedarf, damit man das
anwenden kann?
Ja.
Aber dazu müsste man wissen, seit wann das AV besteht, ob ein Tarifvertrag greift, ob eine Probezeit vereinbart ist, was genau im Arbeitsvertrag steht, etc. pp.
Gruß
Guido
*lach*
Oh ha… na ok, dann lassen wir das mal wieder. Sooo wichtig ist es dann nun doch nicht und auf die paar Tage kommt es dann wohl auch nicht an.
Dennoch danke ich dir für deine Hilfe 
Frohe Ostern wünsche ich noch.
LG
Lini
und auf die paar Tage kommt es dann
wohl auch nicht an.
Naja, wenn der ArbeitNEHMER sich bei einer Kündigung darauf beruft, was im Vertrag steht, wird eher kein deutsches Gericht da anders urteilen…
Ebenfalls frohe Ostern
Guido