Kündigungen NUR beim Anwalt?

Hallo,

Es gibt etwas was mich wundert: Angenommen jemand hat Probleme mit seinem Telefon, das seit Monaten nicht funktioniert und nach vielen Anrufen und schriftlichen Beschwerden und absolut keiner Response, kündigt er fristlos mit einem Einschreiben per Rückschein, sicher er hat alles getan was man tun könnte um auf der sicheren Seite zu sein.
Nach mehreren Rechnungen und keiner Antwort auf das nicht funktionierende Telefon oder der Kündigung kommt ein Brief eines Anwalts. Der behauptet sein Mandant bestreitet jemals Kündigungen erhalten, noch gäbe es ein Problem.

Ist es wirklich absolut kein Beweis ein Einschreiben per Rückschein zu schicken?

Ein Zeuge könnte doch auch immer beeinflusst sein. Müssen solche Briefe IMMER vom Anwalt/Notar verschickt werden und was machen dann Niedrigverdiener?

Ist das wirklich richtig was der Anwalt der potenziellen Gegenseite sagt? Bei mehreren Einschreiben müsste der Mandant dann docĥ wenigstens irgendein Brief vorlegen können müssen?

Ich würde mich echt über eine Antwort freuen.

Ein Einschreiben mit Rückschein beweist erst einmal nur, dass etwas verschickt wurde und auch angekommen ist. Über den Inhalt sagt es nichts aus. Allerdings wird der Aussage, dass in dem Einschreiben eine Kündigung war, praktisch immer glauben geschenkt, jedenfalls falls nicht andere, gewichtige Indizien dagegen sprechen. Denn wieso sollte man als Kunde ein Einschreiben mit anderem Inhalt verschicken? Kann dem Kunden aber irgend glaubhaft eine faule Absicht unterstellt oder dieses vermutet werden kann die Würdigung des Einschreibens als Beweis auch anders ausfallen.

By the way: Es muss kein Anwalt oder Notar sein, man kann auch einen Gerichtsvollzieher beauftragen, ein Schriftstück zu überbringen, der dann auch festhält, welches Schriftstück übergeben würde. Das wird weitaus preiswerter sein als ein Notar oder Anwalt.