Hallo ,
Ein großes Weltweites Unternehmen. In Deutschland ca. 30
Niederlassungen mit jeweils um die 200 Mitarbeiter. Firma
bezahlt Übertariflich.
Nun wird eine der Niederlassungen geschlossen und an einer
anderen Stelle in der selben Stadt eine größere eröffnet (Nur
größer, Mitarbeiterzahl bleibt weitgehenst erhalten).
Nun werden allen Mitarbeitern gekündigt mit der Begründung,
dass die Arbeitsstätte geschlossen wird.
Man kann sich aber für die neue Arbeitsstätte bewerben, dann
würde man allerdings wieder „bei Null“ anfangen, also
befristete Verträge und vor allen Dingen bezahlt man nun nur
noch den Tariflohn, der ca. 5 Euro niedriger ausfällt als
bisher.
Faktisch zieht der Betrieb nur um, was die Arbeitsverträge nicht beeinflusst.
Das Problem steckt jetzt aber im „weltweiten Unternehmen“!
Wenn die versuchen „schlau“ zu sein, kann es sein, dass die tatsächlich versuchen den Betrieb zu schliessen und das auch entsprechend abwickeln. Möglicherweise gibt’s dafür noch Fördergelder vom Staat für. z.B. den Sozialplan.
Der neue Standort wird als neue Firma gegründet. Dazu braucht man nur eine neuen Firma im Handelsregister eintragen, welche natürlich zu 100% der Mutterfirma gehört. Formaljuristisch ist dies dann eine neue Firma und man bekommt auch wieder Fördergelder für neue Firmen.
Formal kann das alles in Ordnung seine, ist aber Betrug am Staat, weil man zu unrecht die Fördergelder usw, kassiert und auch das Arbeitsrecht umgeht.
Auf den Firmenschild steht vorne in jedem Fall der selbe Name, mehr merkt sich der Kunde nicht. Dahinter stehen aber unterschiedliche Kürzel oder ein weiterer Name wie z.B. „(Dutschland)“ und schon sind dies ganz unterschiedliche Firmen…
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So lange es keine Gesetze gibt, welche dies Verbieten, kann man auch nicht wirklich dagegen vorgehen.
Aktuell zahlen grosse deutsche Konzerne so in Deutschland keine Steuern.
Werk A in Deutschland stellt Motoren her und verkauft diese an Händler B im Ausland, zu seinen eigenen Gestehungskosten (Der Markt ist ja so hart und man verdient nix mehr daran, aber man erhält die Arbeitsplätze in Deutschland.).
Nun verkauft Händler B die Motoren an Werk C, natürlich auch in Deutschland. Allerdings sind die Motoren jetzt überteuert (Wird halt alles teurer auf dem Weltmarkt, weil die Chinesen da auch Bedarf haben und alles wegkaufen, aber wir erhalten die Arbeitsplätze in Deutschland, auch wenn wir keinen Gewinn machen). Da Endprodukt wird dann auch wieder zu Selbstkosten von Werk C verkauft …
Der, gesteuerte Gewinn, bleibt dann beim Händler B hängen, welcher irgendwo im Ausland sitzt, wo die Steuern günstig sind. Händler B besteht nur aus einem Eintrag im entsprechenden Handelsregister und einem Briefkasten. Werk A liefert direkt an Werk C.
Ist heute leider noch juristisch korrekt.
MfG Peter(TOO)