Kündigungfrist, Kungfuvertrag

Liebe/-r Experte/-in,
Ich hätte folgende Frage an Euch:

Ich habe am 31.01.2010 einen Kungfu-Vertrag abgeschlossen mit einer Laufzeit von 12 Monaten.Habe dann den Vertrag im November für 2 Monate stilllegen lassen und am 14.12 gekündigt. Mein Sifu sagt jetzt, dass sich der Vertrag um 6 Monate verlängert, weil ich die Kündigungsfrist von 3 Monaten nicht eingehalten habe.
Aber verschiebt sich die Kündigungsfrist bei Stillegung nicht automatisch ?

Danke im voraus.

Hallo, das kann ich so nicht sagen, dass muss in den AGB`s stehen.

Hallo resurrect1on,
schau in die AGBs Deines Anbieters, ob sich der Vertrag bei Ruhend-Stellung um den Zeitraum verlängert (d.h., ob die Zeit der Ruhe automatisch hinten dran gehängt wird). In diesem Fall dürfte sich auch die Kündigungsfrist entsprechend verlängern.
Ist dies nicht der Fall, hast Du „schlechte Karten“, denn der Vertrag mit allen seinen Verplichtungen (außer der Zahlung der Beiträge) besteht während der Ruhe unverändert weiter.

Schubi

Still legen und Kündigung sind zweier lei sachen.
Sie hätten gleich kündigen sollen.

Nun… wir reden hier eigentlich häufiger über Kündigungsfristen von Arbeitsverhältnissen im öffentlichen Dienst. Aber ich kann ja meine unmaßgebliche Meinung kundtun.
Ich würde sagen, es hängt daran, was in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters steht. „Stilllegen“ ist meines Wissens keine gesetzlich definierte Sache - ich tippe darauf, das würde ein Gericht eher als „Vertrag ruhen lassen“ bewerten, ohne dass sich was an den Fristen ändert.
Aber, wie gesagt, das ist nur Kaffeesatzleserei.

Alles klar, dann weiß ich, wo ich ungefähr dran bin. Die AGB’s bestehen leider nur aus ein paar Sätzen, also zumindest hab ich nichts anderes gefunden, was beim Vertrag enthalten war:
Die Mitgliedschaft wird vom Eintrittsbeginn an für 12 Monate geschlossen. Sie verlängert sich um jeweils weitere 6 Monate, sofern sie nicht 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Bei Stilllegung des Vertrages wird die stillgelegte Zeit an die Vertragslaufzeit angehängt. Bei Rückbuchungen sind die anfallenden Bankgebühren zu erstatten. Die Schule ist während der niedersächsischen Sommerferien…bla unwichtig…Zudem habe ich ihn gefragt, ob sich die Frist verlängert-bei Stilllegung-am Tage, als ich den Vertag stilllegen lassen hab und er bejahte meine Frage, aber die Nachweiskraft ist ja nicht sonderlich hoch, oder ? Aussage gegen Aussage.

Da ich weder Anwalt noch Verbraucherschützer bin, kann ich keine weiteren Tipps geben. Es kommt drauf an, wie hoch der geforderte Betrag ist, ob ich es auf einen Rechtsstreit oder eine Beschwert#de über eine Verbraucherschutzzentrale ankommen lassen würde. Wichtig wäre im Falle einer Beschwerde noch die Frage, ob du eine schriftliche Kündigung hingeschickt oder nur mündlich deine Absicht bekundet hast (was ja einfach abgestritten und kaum bewiesen werden könnte).
Ich würde wahrscheinlich klein beigeben und mich mit einer vernichtenden Kritik in einem Fachforum rächen.

Kann ich nicht helfen.