Servus!
Folgende Frage: Ein Arbeitnehmer möchte seinen bestehenden Arbeitsvertrag kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt laut Vertrag „4 Wochen jeweils zum Schluß eines Kalendermonats“.
Wann müsste der Arbeitgeber die Kündigung spätestens eingereicht haben, wenn er das Arbeitsverhältnis zum 31.03.2006 kündigen möchte?
Gelten hier vier Wochen als 28 Tage (4 x 7 Tage) vom Ende des Monats gerechnet oder sind es vier volle Kalenderwochen, die, in diesem konkreten Beispiel hier, vom 31.03.2006 zurückgerechnet werden müssen? Das würde in diesem Falle nämlich etwas ändern, da der März nicht mit dem Ende einer Kalenderwoche (Sonntag) endet.
Ich hoffe ich habe das verständlich erklärt! 
Viele Grüße und Dank
Donnt
