angenommen ein Versicherungsnehmer ist GKV versichert und möchte in die PKV wechseln, weil Freiberufler. Bei der alten GKV ist eine freiwillige Versicherung nur ohne Krankentagegeld (lt. Satzung) möglich.
Stellt dieses ein außerordentliches Kündigungsrecht da?
Stellt dieses ein außerordentliches Kündigungsrecht da?
Wozu ein außerordentliches Kündigungsrecht ? Warum nicht das ordentliche Kündigungsrecht nutzen ? Das Krankentagegeld kann doch in der Übergangszeit schon privat abgesichert werden.
Weil zwischen gesetzlicher und privater Kasse monatlich mehr
als 200,- EUR liegen!
Das alleine reicht für ein außerordentliches Kündigungsrecht
nicht.
das obige Tatsache dafür nicht reicht weiß ich auch aber im Grunde war der VN als pflichtversicherter noch mit Krankengeld und nun als Freiwilliger ohne Krankengeld versichert - ist für mich eine Leistungsminderung
Das ist aber schon länger so, oder ist der Wechsel von
GKV-Pflicht auf freiwillige Versicherung erst jetzt erfolgt?
bisher noch gar nicht erfolgt. Selbständige Tätigkeit seit
01.07.06
Okay, dann kommen wir der Sache schon näher! Es gibt für den Fall des sog. Statuswechsel (vereinfacht: von GKV-Pflicht in Freiheit) eine Sonderkündigungsrecht. Dieses hätte aber zum 01.07.06 erfolgen müssen bzw. in einer kurzen Frist dannach.
Warum liegt Ihres Erachtens noch keine freiwillige Versicherung vor?
Egal wie das Ganze ausgeht, kündigen Sie nicht Ihre Krankenversicherung, bevor eine Krankenversicheurngsschutz einer anderen Versicherung besteht!
Weil zwischen gesetzlicher und privater Kasse monatlich mehr
als 200,- EUR liegen!
Das alleine reicht für ein außerordentliches Kündigungsrecht
nicht.
das obige Tatsache dafür nicht reicht weiß ich auch aber
im Grunde war der VN als pflichtversicherter noch mit
Krankengeld und nun als Freiwilliger ohne Krankengeld
versichert - ist für mich eine Leistungsminderung
Es zwingt Sie ja keiner, auf das Krankentagegeld zu
verzichten, Sie können es ja in der GKV unter bestimmten
Umständen mitversichern.
Kann man ja (geht nicht um mich!) eben nicht! Ist laut Satzung der GKV nicht möglich!
Maßgeblich ist, wie erwähnt, für eine Sonderkündigung der
Übergang von Versicherungspflicht zur Freiheit.
Nach Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit kann innerhalb von 2 Monaten (oder acht Wochen?) rückwirkend gekündigt werden. Diese Frist ist leider abgelaufen. Wie auch alle anderen Leistungen der GKV ist das Krankengeld nicht einklagbar - ist ja nicht so, dass es nicht schon diverse Kürzungen gegeben hätte.
Also: Regulär kündigen, was anderes geht nicht, sorry!
Frank
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]