Nehmen wir einmal an ein AN hat in einem anderen Betrieb eine neue Stelle bekommen und muss deswegen bei seinem bisherigen AG kündigen.
Der AN hat ca. 18 Monate bei der Firma gearbeitet. Welcher Dauer der Kündigungsfrist müsste der AN dann einhalten? Dem AN ist da lt. Aussage vom Arbeistvertrag (siehe unten) nicht ganz klar.
Der AN dankt allen die Antworten.
Auszug über Kündigungsregelung aus dem Arbeitsvertrag:
Diese Arbeitsvertrag kann beiderseits unter Anwendung der gesetzlichen Kündigungsfristen nur schriftlich gekündigt werden. Soweit die Voraussetzungen des § 622 Abs. 5 BGB vorliegen, kann das Arbeitsverhältnis von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von vie Wochen gekündigt werden. Kann dem/der Arbeitnehmer/in nur mit einer verlängerten Frist gekündigt werden, gilt die verlängerte Frist auch für eine Kündigung seitens des Arbeitnehmers. Für eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Eine fristlose Kündigung gilt vorsorglich auch als fristgemäße Kündigung für den nächstzulässigen Zeitpunkt. Gezahlte Vorschüsse sowie etwaige Arbeitgeberdarlehen werden im Fall der fristlosen Kündigung sofort zur Rückzahlung fällig und können mit noch ausstehender oder künftiger Vergütung bis zur Pfändungsgrenze aufgerechnet werden. Zur Aufrechterhaltung ungekürzter Ansprüche auf Arbeistlosengeld ist der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin verpflichtet, sich nach Abschluss eines Aufhebungsvertrages oder drei Monate vor Ablauf des Vertragsverhältnisses persönlich beim Arbeitsamt arbeitssuchend zu melden. Weiterhin besteht die Verpflichtung, aktiv nach einer Beschäftigung zu suchen.