Liebe/-r Experte/-in,
Ich würde gern meine Arbeits stelle Wechseln , und wollte wissen wie lange Kündigungsfrist ich haben.
Im Arbeitsvertrag Seht :
Ausschussfrist:
Alle Weschelseitigen Ansprüche aus und in Verbindung mit dem Arbeistverhältnis müssen binnen drei Monaten Nach Fälligkeit gegenüberdem anderen Vertragspartner schriftlich gelten gemacht werden.
Anderenfalls sind sie verwirkt.
Weist die andere vertragsparteiden Anspruch zurück oder erklärt sich nicht innerhalb von zwei wochen nach Geltenmachung des Anspruchs , Verfällt dieser , wenn er nicht innerhalb von drei monaten nach Ablehung oder dem fristablauf gerichtlich gelten gemacht wird .
Heißt das 3 Monate Kündigungs frist ? und wann kann ich Kündigen ?
Danke für Ihre antwort !
PS enschuldigt die Rechtschreibung .hatte ein kind auf dem Arm