Kündigungsandrohung unwirksam ?

Mal angenommen ein Vermieter würde eine Mahnung schreiben und die Kündigung androhen, hätte sich aber vertan, er würde schreiben Sie haben die Miete für Juni nicht gezahlt, zu zahlen waren bis zum 03.07.2005 xyz. € Miete + 5€ Mahnkosten. Ich setze Zahlungsfrist bis zum 16.07.03 sollten Sie die Zahlung nicht leisten werde ich die Kündigung aussprechen wegen widerholt unpünklicher Zahlung. (wäre schon das zweite mal in 2005)

Frage wäre diese „Kündigungsandrohung“ unwirksam, weil der Monat JUNI genannt ist und Juni gezahlt wurde während Juli leider verspätet gezahlt wurde (am 11ten)

Ich frage nur wegen dem Risiko weil mal angenommen unsere Bank wäre etwas zickig.
Danke f. Antworten
Angelika

Hallo,

der VM hat sich zwar verschrieben, was nichts an der Tatsache ändert, dass eben am 03.07.2005 zwei Monatsmieten rückständig gewesen sind und somit konnte der VM eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug erklären.

Der Mieter sollte darauf achten, dass die Mieten gezahlt werden. Der VM kann - da nun wohl die Kündigung wegen nur einer Monatsmiete zumindest fristlos nicht möglich ist - mit mit einer Abmahnung und der Androhung der Kündigung bei weiterem Zahlungsverzug reagieren.

Grüsse Günter

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