Mal angenommen ein Vermieter würde eine Mahnung schreiben und die Kündigung androhen, hätte sich aber vertan, er würde schreiben Sie haben die Miete für Juni nicht gezahlt, zu zahlen waren bis zum 03.07.2005 xyz. € Miete + 5€ Mahnkosten. Ich setze Zahlungsfrist bis zum 16.07.03 sollten Sie die Zahlung nicht leisten werde ich die Kündigung aussprechen wegen widerholt unpünklicher Zahlung. (wäre schon das zweite mal in 2005)
Frage wäre diese „Kündigungsandrohung“ unwirksam, weil der Monat JUNI genannt ist und Juni gezahlt wurde während Juli leider verspätet gezahlt wurde (am 11ten)
Ich frage nur wegen dem Risiko weil mal angenommen unsere Bank wäre etwas zickig.
Danke f. Antworten
Angelika