kündigungsannahmefrist für eine Versicherung

Ich habe einen Versicherungsvertrag gekündigt, die Vers. hat erst nach zwei Monaten mit einer Ablehnung reagiert, da gab es doch einmal ein BGH Urteil wie lange die Zeit haben auf einen Kündigung zu reagieren. Kennt jemand diese Urteil und kann es mir benennen?

Hallo Oliver,

Die Kündigung einer Versicherung hängt in der Regel vom Vertrag, als auch von der Art der Versicherung ab.

  1. Berufsunfähigkeits-Versicherung

Die ordentliche Kündigung des Vertrags ist bis zum Ende des Versicherungsjahres möglich, mit einer Frist von einem Monat. Wer in Raten zahlt, kann auch zum Ende des Zahlungsabschnitts kündigen, allerdings nicht vor Ablauf des ersten Jahres. Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen sind an den Hauptvertrag gekoppelt - und enden entsprechend. Eine separate Kündigung ist möglich.

  1. Gesetzliche Krankenversicherung

Wer mindestens 18 Monate am Stück bei der gleichen Kasse war, kann mit einer Frist von zwei vollen Monaten jederzeit kündigen. Für denjenigen, der in eine private Kasse wechselt entfällt die 18-monatige Bindungsfrist. Sollte die Kasse ihre Beitrage erhöhen, also im Fall der Krankenversicherungen, einen Sonderbeitrag erheben, kann bis zu dem Zeitpunkt gekündigt werden, an dem der Zusatzbeitrag fällig wird.

  1. Haftpflichtversicherung

Eine ordentliche Kündigung ist jährlich zum Ende des Versicherungsjahres möglich. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Bei einem Schadensfall gilt: Mit sofortiger Wirkung oder zum Ende des Versicherungsjahres. Frist: Innerhalb eines Monats, nachdem die Leistung zugesagt oder abgelehnt wird. Im Fall einer Beitragserhöhung zum Zeitpunkt an dem die Erhöhung wirksam wird. Frist: Innerhalb eines Monats nach Ankündigung der Beitragserhöhung.

  1. Hausratversicherung

Eine ordentliche Kündigung ist jährlich zum Ende des Versicherungsjahres möglich. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Bei einem Schadensfall gilt: Mit sofortiger Wirkung oder zum Ende des Versicherungsjahres. Frist: Innerhalb eines Monats, nachdem die Leistung zugesagt oder abgelehnt wird.
Im Fall einer Beitragserhöhung zum Zeitpunkt an dem die Erhöhung wirksam wird. Frist: Innerhalb eines Monats nach Ankündigung der Beitragserhöhung.

  1. KFZ Haftpflicht

Sie haben die kürzesten Kündigungsfristen. Bei einer ordentlichen Kündigung beträgt sie einen Monat. Der Vertrag läuft dann bis Ende des Versicherungsjahres, das meistens mit dem Ende des Kalenderjahres zusammenfällt. Die Kündigung im Schadensfall kann sofort erfolgen, die Frist liegt binnen eines Monats, gleiches gilt für den Fall einer Beitragserhöhung.

  1. Kranken-Zusatzversicherung

Eine ordentliche Kündigung ist immer bis zum Ende des Vertrags möglich, danach bis zum Ende des Versicherungsjahres mit einer Frist von drei Monaten. Im Fall einer Beitragserhöhung zum Zeitpunkt an dem die Erhöhung wirksam wird. Frist: Innerhalb eines Monats nach Ankündigung der Beitragserhöhung.

  1. Lebensversicherung

Egal ob Kapital-, oder Risiko-Lebensversicherung - die ordentliche Kündigung des Vertrags ist immer bis zum Ende des Versicherungsjahres möglich, mit einer Frist von einem Monat. Wer in Raten zahlt, kann auch zum Ende des Zahlungsabschnitts kündigen, allerdings nicht vor Ablauf des ersten Jahres. Ist an die Lebensversicherung eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung gekoppelt, endet sie entsprechend mit dem Hauptvertrag. Eine separate Kündigung ist möglich.

  1. Rechtschutz-Versicherung

Bei Rechtsschutz-Versicherungen gelten die gleichen Regeln wie bei der Haftpflicht- oder Hausratversicherung, allerdings mit folgenden Sonderregelungen:
In der Regel ist eine Kündigung ab dem zweiten Schadensfall innerhalb von zwölf Monaten möglich, bis spätestens zum Ende des Versicherungsjahres. Die Frist beträgt innerhalb eines Monats nach Zusage zur Deckung des Schadens. Lehnt ein Versicherer die Regulierung eines Schadens ab, obwohl er ihn hätte bezahlen müssen, ist ebenfalls eine Kündigung möglich - sofort oder bis Ende des Versicherungsjahres. Hier beträgt die Frist einen Monat nach Erhalt der Ablehnung.

  1. Unfallversicherung

Eine ordentliche Kündigung ist jährlich zum Ende des Versicherungsjahres möglich. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Bei einem Schadensfall gilt: Mit sofortiger Wirkung oder zum Ende des Versicherungsjahres. Frist: Innerhalb eines Monats, nachdem die Leistung zugesagt oder abgelehnt wird.
Im Fall einer Beitragserhöhung zum Zeitpunkt an dem die Erhöhung wirksam wird. Frist: Innerhalb eines Monats nach Ankündigung der Beitragserhöhung.

  1. Wohngebäude-Versicherung

Eine ordentliche Kündigung ist jährlich zum Ende des Versicherungsjahres möglich. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Bei einem Schadensfall gilt: Mit sofortiger Wirkung oder zum Ende des Versicherungsjahres. Frist: Innerhalb eines Monats, nachdem die Leistung zugesagt oder abgelehnt wird.
Im Fall einer Beitragserhöhung zum Zeitpunkt an dem die Erhöhung wirksam wird. Frist: Innerhalb eines Monats nach Ankündigung der Beitragserhöhung.

Tipp: Vergleich aller privaten Krankenversicherungen in Deutschland … http://www.nordpower.org

MfG.

Andy

Hallo,
aus welchem Grund hast du gekündigt?
Ablauf
Schadensfall
Beitragserhöhung?

Um was für eine versicherung handelt es sich?

Servus,
da muss ich leider passen. Das weiss ich nicht.
Wie ist die Kündigung denn zustande gekommen? Innerhalb der Widerrufsfrist ist das ja unstrittig.
Um was für eine Versicherung handelt es sich denn? Eine Lebens- / Rentenversicherung könntest Du auch rückwirkend von Beginn an auflösen (sofern der Abschluss zwischen 1994 und 2998 gelegen ist).
Ein wenig mehr an Info und wir bekommen die Lösung hin.
Viele Grüße

Es handelt sich hier um die Zurückweisungspflicht.

Geht dem Versicherer eine unwirksame Kündigungserklärung zu, muss der Versicherer diese unverzüglich zurückweisen.

Tut er das nicht, muss er die Kündigung so akzeptieren, als ob sie rechtswirksam sei.
Ich hoffe, ich konnte Dir helfen.
( Textauszug aus Haufe Versicherungshandbuch )
Viele Grüße
Julius K. Jordan

Hallo,

sorry keine Ahnung

Wenn Du schriftlich gekündigt hast zählt der Poststempel. Urteil ist mir keines bekannt

Hallo,

da kann ich leider nicht weiter helfen.

Dazu sollte man sich Rechtlichen Beistand hinzu nehmen.

Gruß

Ich vermute, dass sich dieser Vorgang mittlerweile erledigt hat. Falls noch Fragen offen sind, bitte posten.

MfG
CKH

Das kommt unter anderen auch auf den Vertrag an.Was war es denn für eine Versicherung. z. B. PKV kann man
meistens zum Jahresende Kündigen, alle Sachversicherungen 3 Monate vor Ablauf oder schon zum 3 Laufzeitjahr.Nornmal ist es nach 14 Tagen eine Antwort zu bekommen, manche ziehen das bis 6 Wochen hinaus. Hilfreich wäre zu wissen was das für eine Versicherung war. Tipp noch in den AGB bei Kündigungen ist es von der Gesellschaft genau beschrieben.

MFG B.B