Hallo,
kann mir jemand zu folgender Problematik einen Hinweis geben?
Wenn eine ETW vermietet wird und im Vertrag eine reguläre Kündigung innerhalb des 1. Jahres ausgeschlossen wird, bleibt bei einem Verkauf der Wohnung der nächste Eigentümer daran gebunden oder hat er die Möglichkeit, vorher Eigenbedarf anzumelden?
Hallo!
Grundsätzlich ist so ein passus zulässig, dass die Kündigung im 1. Jahr ausgeschlossen ist.
Meines Erachtens muss sich dann auch der neue Vermieter damit abfinden, dass der die ETW erst nach diesem Jahr beziehen kann.
Hallo!
Moin,
Grundsätzlich ist so ein passus zulässig, dass die Kündigung
im 1. Jahr ausgeschlossen ist.
Ja
Meines Erachtens muss sich dann auch der neue Vermieter damit
abfinden, dass der die ETW erst nach diesem Jahr beziehen
kann.
Ich bin sogar der Meinung, dass erst die Kündigung nach diesem Jahr zulässig ist. Der Bezug verzögert sich dann noch weiter.
Aber: ianal
vnA
Hallo vnA,
Danke für deinen Hinweis. Denke, es hängt vom Wortlaut der Klausel im Mietvertrag ab, werde da noch einmal genau nachlesen!