Kündigungsausschluss

Hallo,

was bedeutet folgende Formulierung in einem Mietvertrag:
„Abweichend von §6 Nr. 2 (–> unbefristeter Mietvertrag) wird das Recht beider Vertragsparteien zur ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses für die Dauer von zwei Jahren ab Beginn des Mietverhältnisses ausgeschlossen. Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Für die Fristen der ordentlichen Kündigung nach Wegfall des Kündigungsausschlusses gelten die gesetzlichen Regelungen.“

Ich verstehe das so, dass die ältere Mieterin nicht innerhalb der nächsten 2 Jahren kündigen kann, wenn sie ins Heim muss oder sie aus sonstigen Gründen ausziehen möchte. Richtig?
Nur wenn die Mieterin in den nächsten 2 Jahren verstirbt ist eine Kündigung (von der Tochter) nach dem Sonderkündigungsrecht möglich - oder?

Bitte erläutert den o.g. Abschnitt.

Gruß
Tato

Hallo,

die Parteien können beiderseitig den Kündigungsausschluß für eine bestimmte Zeit vereinbaren. In dieser Zeit kann keine der Parteien ordentlich kündigen.

Im Todesfall treten die Erben in das Mietverhältnis ein. Bei einer Heimunterbringung - wenn nicht ärztlich angeordnet und diese erfolgt direkt aus einem Krankenhaus - ist Mietaufhebungsvertrag oder die Nachmietervereinbarung notwendig.

Gruss Günter

was bedeutet folgende Formulierung in einem Mietvertrag:
„Abweichend von §6 Nr. 2 (–> unbefristeter Mietvertrag)
wird das Recht beider Vertragsparteien zur ordentlichen
Kündigung des Mietverhältnisses für die Dauer von zwei Jahren
ab Beginn des Mietverhältnisses ausgeschlossen. Das Recht der
Parteien zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon
unberührt. Für die Fristen der ordentlichen Kündigung nach
Wegfall des Kündigungsausschlusses gelten die gesetzlichen
Regelungen.“

Ich verstehe das so, dass die ältere Mieterin nicht innerhalb
der nächsten 2 Jahren kündigen kann, wenn sie ins Heim muss
oder sie aus sonstigen Gründen ausziehen möchte. Richtig?
Nur wenn die Mieterin in den nächsten 2 Jahren verstirbt ist
eine Kündigung (von der Tochter) nach dem
Sonderkündigungsrecht möglich - oder?

Bitte erläutert den o.g. Abschnitt.

Gruß
Tato

Hallo Günter,

Danke für deine Antwort.

Im Todesfall treten die Erben in das Mietverhältnis ein.

Dann aber besteht doch das Sonderkündigungsrecht von 3 Monaten - oder?

Bei einer Heimunterbringung - wenn nicht ärztlich angeordnet und
diese erfolgt direkt aus einem Krankenhaus - ist Mietaufhebungsvertrag :oder die Nachmietervereinbarung notwendig.

Das ist gut zu wissen!

Gruß
Tato

Hallo Günter,
:smiley:anke für deine Antwort.

Im Todesfall treten die Erben in das Mietverhältnis ein.

Dann aber besteht doch das Sonderkündigungsrecht von 3 Monaten

  • oder?

ja.

Gruss Günter