angenommen ein Vertrag wird zum 01.01 schriftlich per Einschreiben gekündigt. Der Vertrag könnte fristgerecht aber erst zum 01.03 gekündigt werden.
Eine Kündigungsbestätigung wird nicht erstellt, das Kündigungschreiben ignoriert-hat das Kündigungschreiben Gültigkeit?
angenommen ein Vertrag wird zum 01.01 schriftlich per
Einschreiben gekündigt. Der Vertrag könnte fristgerecht aber
erst zum 01.03 gekündigt werden.
Eine Kündigungsbestätigung wird nicht erstellt, das
Kündigungschreiben ignoriert-hat das Kündigungschreiben
Gültigkeit?
Eine Kündigung muss nicht zwingend bestätigt werden.
Wenn der Empfänger den Zugang der Kündigung bestreitet,
muss der Absender beweisen, dass die Kündigung zugegangen ist
(z. B. mit einem Zeugen bei Übergabe der Kündigung durch einen Boten, Einschreiben-Rückschein).
Wenn die Kündigung erst zu einem späteren Zeitpunkt wirksam werden kann, weil die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde, dann gilt der spätere (wirksame) Zeitpunkt der Kündigung, wenn der Kündigungsempfänger den früheren Kündigungszeitpunkt nicht akzeptiert.