Liebe/-r Experte/-in,
ich habe am 09.08.2010 einen Brief ( einschr. rücksch )
mit der Kündigung meines Versicherungsvertrages,
fristgerecht zu 15.01.2011 an die grösste (A…AG )
Versicherungsgesellschaft abgesand mit der Bitte mir
eine Kündigungsbestätigung zukommen zu lassen.
Bisher ohne Antwort.
Frage: muß sie mir eine Bestätigung senden ?
liegt es noch im Zeitlichen Rahmen ?
oder ???
Herzlichen Dank für Ihre Anfage, die ich Ihnen gerne beantworte.
Um einen Vertrag zu kündigen muss in der Regel die Kündigung drei Monate vor Ablauf des Vertrages bei der Gesellschaft eigegangen sein. Da Sie die Kündigung mit Einschr./Rückschein fristgerecht abgeschickt haben, müssen Sie nur den Rückschein, den Sie sicherlich erhalten haben, aufheben, den der gilt für Sie als Bestätigung Ihrer fristgerechten Kündigung. Haben Sie den Rückschein nicht erhalten, solten Sie sich mit der Postbestätigung an Ihre Postfiliale wenden.
die Gesellschaft wird den Versicherungsschein warscheinlich nicht anfordern, sondern nur eine Kündigungsbestätigung schicken. Die muss bei Dir unbedingt eingehen. Wenn nicht, musst Du sie bei der Gesellschaft einfordern.
hallo Achim Steffan,
nochmal vielen Dank für deine Mühe,
du es ist eine Unfall Prämienrückgewähr-Versicherung
da werden sie sich schon absichern -(Versicherungsschein )
könnte sonst ja fast jeder der die Ver.Nr weis
an die kleine Zahlung --oder ?
ich hoffe ich nerve dich nicht zu sehr ?
Hallo Wero,
das ist natürlich etwas anderes, da werden Sie den Schein wohl anfordern. Frage einfach bei der Gesellschaft an. Und wenn Du wieder mal einen Versicherung abschliessen willst, wende Dich aneinen unabhängigen Makler und nicht an einen Ein-Firmen-Vertreter.