Hallo zusammen,
bei der Kündigung meines Fitnesstudiovetrags ist mir folgendes passiert.
Zuerst habe ich fristgerecht eine Kündigung zum Fitnessstudio geschickt (etwa im Juli 2013). Blöderweise ohne Einschreiben, denn auf Nachfrage ist dort keine Kündigung eingegangen.
Daraufhin habe ich eine weitere Kündigung (am 20.08.2013) im Fitnestudio eingereicht, woraufhin ich eine Küdigungsbestätigung bekommen habe. Darin steht, dass im Bezug auf meine Kündigung vom 20.08.2013 der Vertrag zum 31.08.2013 endet. Zu diesem Zeitpunkt habe ich mich schon gewundert, da die sechswöchige Kündigungsfrist ja an sich nicht eingehalten war, aber ich war ja froh.
Nach Ablauf des 31.08.2013 wurde jedoch weiterhin der Mitgleidsbetrag von 29,95€ abgebucht. Auf mehrfacher Nachfrage im Fitnesstudio wurde mir ein Rückruf nach Klärung zugesichert. Leider kam aber keiner.
Da ich die weiteren Abbuchungen erst recht spät entdeckt habe, stehen die Beträge für September und Oktober aus. Im November habe ich den Betrag bereits zurückbegucht.
Statt einem Rückruf habe ich heute eine erneute Kündigungsbestätigung kommentarlos erhalten, indem das Vertragsende der 31.08.2014 ist. Es wurde kein Bezug auf die erste Bestätigung genommen.
Unterschrieben sind beide Kündigungsbestätigungen von der selben Person.
Jetzt lautet meine Frage:
Ist die erste Kündigungsbestätigung gültig? Auch wenn man annehmen könnte, dass man sich bei dem Datum vertan hat?
Ich bedanke mich im Voraus für alle Antworten.
Viele Grüße,
Julia