Kündigungsbestätigung ignoriert den Inhalt der Kündigung

Hallo,
ich habe einen Abo-Vertrag außerordentlich gekündigt zum Datum xx.yy.2013. Eine vertragsgemäße Beendigung ist zu diesem Termin nicht möglich.
In der Kündigungsbestätigung jedoch wird auf mein Schreiben nicht eingegangen, nur auf den Kündigungswunsch (Zitat „Sie haben uns darum gebeten, Ihr Abonnement zu beenden“). Dann wird mir die Kündigung zum Daten xx.yy.2014 (!) bestätigt.

Wie ist das jetzt rechtlich zu bewerten?
ich sehe das so, das meiner außerorderlichen Kündigung nicht wiedersprochen wurde. Von einem „Wunsch“ kann ja nicht gesprochen werden, es war eine Willenserklärung.

Schon mal danke im vorraus.

Ist eine Willenserklärung kein Wunsch?
Das ist doch, wenn überhaupt, nur Korinthenkackerei…

Wenn du dich darüber nicht aufregen würdest, worüber würdest du dann jetzt hier sprechen?

Nein, deiner vorfristigen Kündigung wurde nicht entsprochen, man hat aber eine Kündigung für dich eingepflegt, weil man davon ausgehen kann, dass du das Abo nicht fortführen möchtest.

Eine fristlose Kündigung ist äußert schwer zu begründen und wird schon gar nicht ohne entsprechende Belege akzeptiert, die eine fristlose Kündigung begründen würden.

sind nicht viele juristischen Fragen „Korinthenkackerei“ weil es um details geht?
Und wieso rege ich mich auf? Meine Frage war doch klar formuliert - oder nicht? Es geht auch nicht um die Frage ob die Kündigung rechtens war.

Die Frage ist:
wie muss einer ungerechtfertigten Kündigung widersprochen werden? Muss da nicht auf genau diese Kündigung bezug genommen werden? Wie sonst kann ein Widerspruch zustande kommen, v.a. bei einer einseitigen Willenserklärung (was ja eine Kündigung ist) die mit Aussprache gültig ist?

Falls du das nicht beantworten kannst/willst schreib es bitte einfach - anstatt solcher unqualifizierten Kommentare.

Gruß

Erst einmal gibt es keine unqualifizierten Antworten, denn sonst erfolgen diese immer auf unqualifizierte Fragen.

Und dann wäre deine Frage eine solche. Das erlaube ich mir aber nicht, so zu urteilen.

Viel mehr ist es so, dass deine Frage deutlich unkonkret gestellt ist, was eine sachlich detaillierte Antwort schier unmöglich macht.

Aber gerne gehe ich hypothetisch erneut darauf ein.

Ja, eine Kündigung ist immer eine einseitige Willenserklärung. Diese hast du abgegeben. Hier ist es erst einmal unerheblich, ob diese fristgerecht oder fristlos abgegeben wurde.

Diese Willenserklärung wurde vom Dienstleister für das Abo auch rechtlich einwandfrei angenommen.

Es wurde also erst einmal alles richtig gemacht.

Nun kommt aber die Laufzeit ins Spiel.

Dein Wunsch/deine Willenserklärung war eine Vertragsauflösung zu sofort.

Der Dienstleister für das Abo hat dieses anders gesehen, trotzdem deinem Wunsch entsprochen/deine Willenserklärung angenommen und die fristgerechte Kündigung eingetragen.

Er muss deiner Kündigung nicht widersprechen. Das ist auch nicht möglich, da du ja selber sagst, dass es eine einseitige Willenserklärung ist. Strittig ist ja nur das Datum des Vertragsendes.

Soweit also auch erst einmal alles völlig korrekt.

Wenn du nun der Meinung bist, dass hier eine fristlose Kündigung in Frage kommt, dann ist es an dir, dieses durch entsprechende Nachweise zu untermauern.

Sollte dann der Dienstleister des Abos diese Nachweise nicht anerkennen, dann ist es an dir, dein Recht einzuklagen.