Zum 30.09. nochmals kündigen?
Jedenfalls ist die Kündigung nicht wirksam zugegangen und somit zum 31.08. verfristet.
Wenn ein Einschreiben nicht abgeholt word, ist die darin enthaltene Kündigung nicht zugegangen.
und wenn dadrin nur ein leeres weisses Blatt Papier war??
Danbn dürfte der Absender wieder in der Beweispflicht sein…
Der Mikesch
Das „Problem“ hat man bei jedem Schreiben, ob eingeschrieben oder nicht, ob Einwurf oder Rückschein. Und das Problem ist doch mit minimalem Aufwand (Zeuge) zu lösen.