Kündigungsbrief vom Vermieter nicht abgeholt

Hallo,

Der Mieter A hat den Vermieter B einen Kündigungsbrief per Einschreiben am 29.5.2008 per Post geschickt (fristgerechte Kündigung zum 31.8.2008).

Nun bekommt der Mieter A den Brief vom Deutschen Post zurück, da der Vermieter den Brief (als Einschreiben) nicht abgeholt hat.

Wie sollte der Mieter A jetzt vorgehen ?

Grüße
Antoine

Hallo!

Wie sollte der Mieter A jetzt vorgehen ?

Zum 30.09. nochmals kündigen?
Jedenfalls ist die Kündigung nicht wirksam zugegangen und somit zum 31.08. verfristet.
Wenn ein Einschreiben nicht abgeholt word, ist die darin enthaltene Kündigung nicht zugegangen.

Gruß,

Florian.

Hallo!

Nochmals eine Kündigung per Einschreiben(nur) mit Einwurf schicken.
Gilt als zugestellt.

Einschreiben mit Rückantwort ist nicht gut.Wenn der Vermieter die Post nicht abholt, gilt es tatsächlich als nicht zugestellt.

Also, EINSCHREIBEN PER EINWURF!

gruß Claire

Hallo

Hallo!

Nochmals eine Kündigung per Einschreiben(nur) mit Einwurf
schicken.
Gilt als zugestellt.

Einschreiben mit Rückantwort ist nicht gut.Wenn der Vermieter
die Post nicht abholt, gilt es tatsächlich als nicht
zugestellt.

Also, EINSCHREIBEN PER EINWURF!

und wenn dadrin nur ein leeres weisses Blatt Papier war?? :wink: Danbn dürfte der Absender wieder in der Beweispflicht sein…

gruß Claire

Der Mikesch

und wenn dadrin nur ein leeres weisses Blatt Papier war?? :wink:
Danbn dürfte der Absender wieder in der Beweispflicht sein…

Der Mikesch

Das „Problem“ hat man bei jedem Schreiben, ob eingeschrieben oder nicht, ob Einwurf oder Rückschein. Und das Problem ist doch mit minimalem Aufwand (Zeuge) zu lösen.

Chrissie