Guten Tag,ich hab ein Problem ich hab in einem kleinem Geschäft eine Reinigungskraft eingestellt,die ich am Anfang gefragt habe ob Sie Schwanger ist da Sie mit starker Chemie(Sanitärreiniger;Grundreiniger ect…)und schweren maschinen wie Poliermaschinen ect… arbeiten muß.Sie hat das verneint und 6 Wochen später krankgefeiert bis Heute aufgrund von Beschwerden der Firma und ihrem dritten Kankenschein hab ich Sie dann gekündigt woraufhin Sie mir mitteilte das ich Sie mal könne weil Sie schon im vierten monat Schwanger sei und ich Sie eh nicht mehr rausbekommen könnte.Wenn ich jetzt noch eine kraft einstellen muß und zweimal zahle kann ich den laden abgeben weil ich garnichts mehr verdiene gibt es Ausnahmen bei dem Kündigungsschutz???Wäre klasse wenn mir da jemand helfen könnte…Danke
Hallo Adelka11
Also wenn ich richtig informiert bin, dann musst du ja eigentlich sowieso nur 6 Wochen Krankengeld bezahlen, dannach übernimmt das die Krankenkasse (oder hast du da jemanden ohne Sozialversicherung eingestellt?)Du solltest da aber besser mal einen richtigen Anwalt fragen; aber ich glaube, schwangeren Frauen zu kündigen geht nicht (ich glaube sogar, die Frage nach einer Schwangerschaft bei der Einstellung ist schon nicht so ganz zulässig)und vielleicht hat sie´s (so wie du es beschreibst) ja noch gar nicht richtig gewusst (im vierten Monat ist 10 bis 14 Wochen nach der Empfängnis = 12. bis 16. Schwangerschaftswoche). Frag aber besser eine(n) Juristen/Juristin.
rosalice
Hallo,
ich unterrichte zwar Yoga für Schwangere, aber hiermit kenne ich mich leider nicht aus.
Juristen fragen!
Liebe Grüsse
Vasanti
Hallo,
soweit ich weiß, zahlt doch die Krankenkasse ab 6 Wochen Krank und auch bei Schwangerschaft, je nachdem, welche Umlageform Du abführst. Am besten wird sein, Du erkundigst Dich bei der Krankenkasse, bei der die Dame versichert ist, die müssten es ganz genau wissen. Alles Gute! Eva
hallo, entschuldigung, daß ich erst jetzt antworte.
bitte wenden sie sich an ihre berufsgenossenschaft, in diesem, speziellen fall kann ich ihnen leider nicht helfen.
gruß-
c. servais