Hallo liebe Teilnehmer,
könnte mir jemand bei einem Sachverhalt weiterhelfen?
Das Arbeitsverhältniss beginnt am 15.10.10.Probezeit 6 Monaten.Arbeitszeit:4Stunden x 4Tage die Woche.
AG kündigt fristlos am 29.03.11 zum 12.04.11 (lt. Vertrag 2 Wo.). Ist 12.04.11 richtig wenn man 12 Tage Urlaubsanspruch hat und 40 Std. Überstunden ( vereinbart ist, dass Überstunden abzufeiert werden)?
Vielen Dank im voraus
Gruß
Marija 1
Hi!
AG kündigt fristlos am 29.03.11 zum 12.04.11 (lt. Vertrag 2
Wo.).
Nein, er kündigt fristgemäß zur vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist.
Ist 12.04.11 richtig wenn man 12 Tage Urlaubsanspruch
hat und 40 Std. Überstunden ( vereinbart ist, dass Überstunden
abzufeiert werden)?
Wurden denn die Überstunden so weit wie möglich abgefeiert? Dann blieben im günstigsten Fall ja noch 8 übrig.
Was genau damit passiert, ist abhängig vom exakten Wortlaut der Vereinbarung zum Thema Überstunden.
Urlaub, der wegen der Beendigung nicht genommen werden kann, ist abzugelten.
Gruß
Guido
Hallo Guido
Wurden denn die Überstunden so weit wie möglich abgefeiert?
Dann blieben im günstigsten Fall ja noch 8 übrig.
Was genau damit passiert, ist abhängig vom exakten Wortlaut
der Vereinbarung zum Thema Überstunden.
Warum? Welche Formulierung im AV könnte denn die Abgeltung verhindern?
Gruß,
LeoLo
Hi!
Warum? Welche Formulierung im AV könnte denn die Abgeltung
verhindern?
Nunja, ich wollte eigentlich auf Regelungen hinaus, die eine maximal zulässige Zahl von Überstundenübertragung z.B. in den nächsten Monat fixieren - oder aber das Thema Genehmigungspflicht von Mehrarbeit ins Spiel anbringen (da gibt es bestimmt noch mehr, was mir jetzt nicht einfällt).
VG
Guido