Kündigungsdauer Mietvertrag

Hallo Gemeinde, liebe Mietexperten,

meine Eltern haben einen Mietvetrag von 1971, dort ist eine Klausel, die die Kündigung des Mietvertrages regelt. Und zwar bei einem Mietverhältniss > 10 Jahre beträgt die Kündigungsfrist 1 Jahr.

Nun meine Fragen.

  1. Ist dies rechtlich zulässig?
  2. Wie lange ist die gesetztliche Kündigungsfrist?

Vielen Dank schon mal für die Antworten.

Gruß
Achim

Hallo Achim,

unter der FAQ 887 findest Du eine Aufstellung der Kündigungsfristen und die Quelle BGH dazu. Diese Form der Altmietverträge gilt weiterhin. Für sie gilt nicht die Neuregelung des Mietrechts ab 01.09.2001.

Gruss Günter

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