Hallo Gemeinde, liebe Mietexperten,
meine Eltern haben einen Mietvetrag von 1971, dort ist eine Klausel, die die Kündigung des Mietvertrages regelt. Und zwar bei einem Mietverhältniss > 10 Jahre beträgt die Kündigungsfrist 1 Jahr.
Nun meine Fragen.
- Ist dies rechtlich zulässig?
- Wie lange ist die gesetztliche Kündigungsfrist?
Vielen Dank schon mal für die Antworten.
Gruß
Achim