Kündigungsecht Werbevertrag

Hallo,

Folgender Sachverhalt:

Person A hat derzeit einen Werbevertrag mit Firma B am laufen. In diesem Vertrag ist festgehalten, dass auf einem Auto die Seiten mit Werbung beklebt sein sollen. Gegen Summe X in den ersten 3 Jahren und gegen Summe Y in den nächsten 2 Jahren.

Der Vertrag begann am 30.6.2010 und ist befristet bis zum 30.06.2015. Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit!! von 3 Jahren. (Steht so im Vertrag)

Die Firma A kann in dem Vertrag jederzeit zwei Wochen zum Monatsende kündigen.

In diesem Vertrag steht nichts zum Kündigungsrecht von Person A.

nachdem Person A nun die ordentliche Kündigung vor 2 Wochen bereits an Firma B geschickt hat, bekam Person A nun einen Anruf aus deren „Rechtsabteilung“ (von Firma B)

(Kleine Firma, keine wirkliche Rechtsabteilung, nur Mitarbeiter die googlen…)

Laut Aussage der dortigen Mitarbeiterin, möchten die Firma B Wissen wieso Person A denn kündigt, da Person A ja garkein Recht auf eine Kündigung hätte… Person A dürfte nur dann kündigen, wenn Person A den Wagen vekaufen würde. Ansonsten müsste Person A in jedemfall warten bis 2015 da der Vertrag bis 2015 befristet ist.

(In dem Vertrag steht eindeutig eine „Mindestlaufzeit von 3 Jahren“)

Die Frage: Stimmt das? Muss Person A nun wirklich noch 2 Jahre Werbung fahren?

Hinweis:

Im Vertrag sind folgende Zahlungszeiträume aufgeführt;

01.07.2010 - 30.06.2011

01.07.2011 - 30.06.2012

01.07.2012 - 30.06.2013

01.07.2013 - 30.06.2014

01.07.2014 - 30.06.2015

Hallo,

es ist leider nicht ersichtlich, ob A eine Privatperson oder Kaufmann/Unternehmen/Selbstständiger etc. ist.
Verträge unter Kaufleuten sind erst einmal so einzuhalten, wie diese vereinbart wurden; bei Verträgen mit Konsumenten gibt es gesetzliche Regelungen.
Dass das Unternehmen nur kündigen kann, der PKW-Besitzer jedoch nur bei Verkauf wäre m.E. eine Benachteiligung des PKW-Besitzers und ggf. daher nicht wirksam.
Einmal mitteilen, ob A Privatperson ist, sonst wäre hier ein „Roman“ zu schreiben.

si