Hallo,
Folgender Sachverhalt:
Person A hat derzeit einen Werbevertrag mit Firma B am laufen. In diesem Vertrag ist festgehalten, dass auf einem Auto die Seiten mit Werbung beklebt sein sollen. Gegen Summe X in den ersten 3 Jahren und gegen Summe Y in den nächsten 2 Jahren.
Der Vertrag begann am 30.6.2010 und ist befristet bis zum 30.06.2015. Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit!! von 3 Jahren. (Steht so im Vertrag)
Die Firma A kann in dem Vertrag jederzeit zwei Wochen zum Monatsende kündigen.
In diesem Vertrag steht nichts zum Kündigungsrecht von Person A.
nachdem Person A nun die ordentliche Kündigung vor 2 Wochen bereits an Firma B geschickt hat, bekam Person A nun einen Anruf aus deren „Rechtsabteilung“ (von Firma B)
(Kleine Firma, keine wirkliche Rechtsabteilung, nur Mitarbeiter die googlen…)
Laut Aussage der dortigen Mitarbeiterin, möchten die Firma B Wissen wieso Person A denn kündigt, da Person A ja garkein Recht auf eine Kündigung hätte… Person A dürfte nur dann kündigen, wenn Person A den Wagen vekaufen würde. Ansonsten müsste Person A in jedemfall warten bis 2015 da der Vertrag bis 2015 befristet ist.
(In dem Vertrag steht eindeutig eine „Mindestlaufzeit von 3 Jahren“)
Die Frage: Stimmt das? Muss Person A nun wirklich noch 2 Jahre Werbung fahren?