Hallo!
Leider habe ich schon wieder eine Frage, aus einem wieder mal ganz fiktivem Anlass:
Angenommen jemand hätte bei einer Service-Niederlassung eines Telekommunikationsanbieters einer netten Dame, die dort arbeitet, einen Schrieb mit einer ordnungsgemäßen Kündigung in die Hand gedrückt, und sie darum gebeten, dieses entgegenzunehmen. Auf den Hinweis, dass solch eine Kündigung nur schriftlich angenommen würde, hätte jemand die Dame darum gebeten, den Schrieb mit der Kündigung dann doch einfach an ihr Unternehmen zu faxen. Die Dame hätte daraufhin ein Faxgerät bedient, dem jemand den Schrieb wieder in die Hand gedrückt, und gesagt, dass sie es gefaxt hätte.
Nun sei von dem Telekommunikationsunternehmen zwar keine schriftliche Reaktion auf die Kündigung gekommen, dafür aber ein Techniker besagten Unternehmens, um den Telefonanschluss auf einen anderen Anbieter umzustellen, worauf der Kündigende davon ausging, die Kündigung müsse somit zur Kenntnis genommen worden sein.
Stellen wir uns vor, das ungenannte Unternehmen würde weiterhin Rechnungen schicken, und auf telefonische Anfrage hin behaupten, die Kündigung nicht erhalten zu haben.
Meine Frage:
Hat obiger jemand seine Kündigung rechtswirksam auf den Weg gebracht, oder könnte ihm bei einem Rechtsstreit evtl. vorgehalten werden, die notwendige Form nicht eingehalten zu haben?
Falls die persönliche Abgabe in der Vertretung des Unternehmens genügt hätte, wie sähe es mit der Beweislast aus?
Wie würde bei einem Rechtstreit die Aussage einer Freundin wohl bewertet werden, welche dabei war, als das Fax angenommen, und angeblich gefaxt wurde?
Und ansonsten noch: Kann überhaupt ein Unternehmen weiterhin Leistungen unvermindert berechnen, nachdem es einen eigenen Techniker geschickt hat, um die Leistung abzustellen?
Vielen Dank im Voraus für eure Meinungen!
Gruß,
Peter
(… der inzwischen weiß, dass leider nur noch Einschreiben mit Rückschein zur Kenntnis genommen werden, und selbst dies nicht immer beim ersten Versuch 