Kündigungsfax angebl. nicht erhalten - Rechtslage?

Hallo!

Leider habe ich schon wieder eine Frage, aus einem wieder mal ganz fiktivem Anlass:

Angenommen jemand hätte bei einer Service-Niederlassung eines Telekommunikationsanbieters einer netten Dame, die dort arbeitet, einen Schrieb mit einer ordnungsgemäßen Kündigung in die Hand gedrückt, und sie darum gebeten, dieses entgegenzunehmen. Auf den Hinweis, dass solch eine Kündigung nur schriftlich angenommen würde, hätte jemand die Dame darum gebeten, den Schrieb mit der Kündigung dann doch einfach an ihr Unternehmen zu faxen. Die Dame hätte daraufhin ein Faxgerät bedient, dem jemand den Schrieb wieder in die Hand gedrückt, und gesagt, dass sie es gefaxt hätte.

Nun sei von dem Telekommunikationsunternehmen zwar keine schriftliche Reaktion auf die Kündigung gekommen, dafür aber ein Techniker besagten Unternehmens, um den Telefonanschluss auf einen anderen Anbieter umzustellen, worauf der Kündigende davon ausging, die Kündigung müsse somit zur Kenntnis genommen worden sein.

Stellen wir uns vor, das ungenannte Unternehmen würde weiterhin Rechnungen schicken, und auf telefonische Anfrage hin behaupten, die Kündigung nicht erhalten zu haben.

Meine Frage:
Hat obiger jemand seine Kündigung rechtswirksam auf den Weg gebracht, oder könnte ihm bei einem Rechtsstreit evtl. vorgehalten werden, die notwendige Form nicht eingehalten zu haben?

Falls die persönliche Abgabe in der Vertretung des Unternehmens genügt hätte, wie sähe es mit der Beweislast aus?
Wie würde bei einem Rechtstreit die Aussage einer Freundin wohl bewertet werden, welche dabei war, als das Fax angenommen, und angeblich gefaxt wurde?

Und ansonsten noch: Kann überhaupt ein Unternehmen weiterhin Leistungen unvermindert berechnen, nachdem es einen eigenen Techniker geschickt hat, um die Leistung abzustellen?

Vielen Dank im Voraus für eure Meinungen!

Gruß,
Peter
(… der inzwischen weiß, dass leider nur noch Einschreiben mit Rückschein zur Kenntnis genommen werden, und selbst dies nicht immer beim ersten Versuch :wink:

Hi Peter,
meine Meinung dazu:

In den Verträgen steht immer drin wohin eine Kündigung gerichtet werden muss.
Wenn dort stehen würde „an die Adresse xxxx oder an eine der Niederlassungen“…
Dann hätte man der MA der Niederlassung einfach das Schreiben in die Hand gedrückt und sich auf der Kopie die Abgabe per Unterschrift bestätigen lassen können.
Wie dann das Schreiben weiter geleitet wird, kann egal sein. Der Form wurde entsprochen und die Unterschrift auf der Kopie ist der Beweis dafür.

Dass ein Fax zur Kündigung alleine nicht so DAS richtige Mittel ist, weißt du ja schon.
Wenn - dann würde ich noch einmal anrufen und eine Empfangsbestätigung per Rücfax anfordern. Diese sollte dann als Zugang der Kündigung ausreichend sein.

Nach der aktuellen Lage wurde der Vertrag erst mit der Umstellung auf den neuen Anbieter gekündigt.
Der „alte“ kann also auf Einhaltung der Kündigungsfrist bestehen und für den „Doppelzeitraum“ (alter Vertrag läuft immer noch - neuer Anschluss ist aber schon aktiv)seine vertraglichen Grundgebühren einfordern.

Das „Anwackeln“ das Technikers hat nichts mit dem Vertrag zwischen dem Kunden und dem alten Anbieter zu tun. Dieses beruht auf dem Vertrag zwischen dem „alten“ und dem „neuen“ Anbieter.
Der alte muss seine Leitung umstellen damit der neue sie benutzen kann.

Gruß
BJ

Angenommen jemand hätte bei einer Service-Niederlassung eines
Telekommunikationsanbieters einer netten Dame, die dort
arbeitet, einen Schrieb mit einer ordnungsgemäßen Kündigung in
die Hand gedrückt, und sie darum gebeten, dieses
entgegenzunehmen. Auf den Hinweis, dass solch eine Kündigung
nur schriftlich angenommen würde, hätte jemand die Dame darum
gebeten, den Schrieb mit der Kündigung dann doch einfach an
ihr Unternehmen zu faxen. Die Dame hätte daraufhin ein
Faxgerät bedient, dem jemand den Schrieb wieder in die Hand
gedrückt, und gesagt, dass sie es gefaxt hätte.

Nun sei von dem Telekommunikationsunternehmen zwar keine
schriftliche Reaktion auf die Kündigung gekommen, dafür aber
ein Techniker besagten Unternehmens, um den Telefonanschluss
auf einen anderen Anbieter umzustellen, worauf der Kündigende
davon ausging, die Kündigung müsse somit zur Kenntnis genommen
worden sein.

Stellen wir uns vor, das ungenannte Unternehmen würde
weiterhin Rechnungen schicken, und auf telefonische Anfrage
hin behaupten, die Kündigung nicht erhalten zu haben.

Meine Frage:
Hat obiger jemand seine Kündigung rechtswirksam auf den Weg
gebracht, oder könnte ihm bei einem Rechtsstreit evtl.
vorgehalten werden, die notwendige Form nicht eingehalten zu
haben?

Grundsätzlich kann man wohl sagen, dass eine Kündigung schriftlich der zuständigen Abteilung zugehen muss. es steht normalerweise auch in den AGB, welche Form eine Kündigung haben muss. im normalfall ist das ein original mit Unterschrift. ein fax ist so gesehen eine kopie. da die Dame in der Filliale ja darauf hingewiesen hat, jedoch überstimmt wurde und daraufhin das fax geschickt hat, glaub ich nicht, dass sie deshalb dafür haftet, wenn die nötige form nicht beachtet wurde.
deshalb denke ich auch nicht, dass die kündigung sogesehen rechtswirksam ist.

Falls die persönliche Abgabe in der Vertretung des
Unternehmens genügt hätte, wie sähe es mit der Beweislast aus?
Wie würde bei einem Rechtstreit die Aussage einer Freundin
wohl bewertet werden, welche dabei war, als das Fax
angenommen, und angeblich gefaxt wurde?

Und ansonsten noch: Kann überhaupt ein Unternehmen weiterhin
Leistungen unvermindert berechnen, nachdem es einen eigenen
Techniker geschickt hat, um die Leistung abzustellen?

Vielen Dank im Voraus für eure Meinungen!

Gruß,
Peter
(… der inzwischen weiß, dass leider nur noch Einschreiben mit
Rückschein zur Kenntnis genommen werden, und selbst dies nicht
immer beim ersten Versuch :wink: