Kündigungsfirst Arbeitnehmer

Liebe/-r Experte/-in,

Am 01.09.2010 habe ich das Arbeitsverhältnis mit meinem jetzigen Arbeitgeber begonnen.

Mit Ablauf der 6monatigen Probezeit am 01.03.2011 ging das Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes über.

Nun habe ich ein Jobangebot eines anderen Arbeitgebers angenommen und einen neuen Arbeitsvertrag mit Beginn 16.08.2011 unterschrieben.

Nun meine Fragen:

Ich kann ja jederzeit entweder mit 4 Wochen zum Monatsende oder zum 15. kündigen oder?

Wann müsste ich spätesten postalisch meine schriftliche Kündigung einreichen damit ich mein neues Beschäftigungsverhältnis am 16.08. antreten kann?

Was muss ich bei meinem Kündigungsschreiben als Kündigungstermin eintragen? („hiermit kündige ich den o.g. Arbeitsvertrag unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist zum xx.xx.xx.“)

Muss ich sonst noch was beachten?

Vielen Dank für Ihre Antworten.

Beste Grüße

Jokerface1443

Hallo,

ja denn sende doch die Kündigung jetzt oder wenn´s noch ein paar Wochen „ruhig“ sein soll, zum Monatsende (30.) und zwar …

hier mit kündige ich mein mit Ihrer Firma bestehendes Arbeitsverhältnis fristgemäß zum 15.08.2011. Den mir zustehenden Urlaub werde ich dem Gesetz entsprechend zum Beschäftigungsende antreten.
Ich bitte Sie um die Zustellung eines wohlwollendes, qualifiziertes Arbeitszeugnis.

Mit freundlichen Grüßen…

Das Schreiben per Einschreiben/ Rückschein an den Geschäftsführer senden.

Viel Glück!! Ach ja,… man kann mich auch bewerten :smile:)

Das kommt darauf an, was in Ihrem Arb.vertrga steht.

Wenn im Arbeitsvertrag die gesetzlichen Kündigungsfristen vereinbart worden sind, stimmt deine Annahme. Der 15.8. Ist ein Dienstag, die Kündigung muss schriftlich spätestens am Montag, dem 18.07. Beim Arbeitgeber eingegangen sein. Am besten persönlich übergeben und Empfang auf einer Kopie bestätigen lassen.
Viele Grüße
Brigitte

Hallo Jokerface1443,

das ist richtig, gem. § 622 Absatz 1 BGB kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
Sollte allerdings ein Tarifvertrag auf das derzeitige Arbeitsverhältnis zur Anwendung kommen, so kann es unter Umständen eine längere Frist geben.

Das mit der rechtzeitigen Zustellung ist so eine Sache:
Am besten die Kündigung persönlich unter Zeugen bzw. gegen ein schriftliches Empfangsbekenntnis übergeben.
Oder: Unter Zeugen die Kündigung schreiben, in den Umschlag stecken und dann in den Firmenbriefkasten werfen (Öffnungszeiten bzw. Leerungszeiten beachten).
Letzte Version:
Einschreiben mit Rückschein - rechtzeitig, also mindestens drei Werktage vorher - per Post senden: nur wer kann bezeugen, dass in dem Brief die Kündigung steckte?

Der Kündigungstext ist ok.

Lieber Gruß
Wolfgang

Hallo Jokerface 1443,

wenn nichts anderes im Arbeitsvertrag geregelt ist, können Sie mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende kündigen. Und wenn Sie am 16.08.2011 woanders beschäftigt sein wollen, müssten Sie die Kündigung zum 15.08.2011 spätestens am 18.07.2011 überreicht haben.

Sie sollten das Beendigungsdatum aufführen. Dann wissen alle Bescheid und müssen nicht rechnen, wenn Sie schreiben würden „…zum nächstmöglichen Termin.“

Sonst ist nix zu beachten!

Viel Erfolg!

Ivailo Ziegenhagen

  • Fachanwalt für Arbeitsrecht -
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