Kündigungsformalitäten

Hallo liebe Rechtskundigen,

zum folgenden hypothetischen Problem finde ich im Netz keine Lösung:

Angenommen, ein auf 24 Monate befristeter Vertrag (mit automatischer Verlängerung ohne Kündigung) mit einem Internetprovider werde fristgerecht per Fax mit Unterschrift, Datum, Angabe Vertragsnummer und der Ausführung, dass man wg. Umzug nun fristgercht kündigen wolle, gekündigt.

Kann der Vertragspartner (Internetprovider) dies Kündigung nicht anerkennen?
Und stattdessen verlangen (per AGB?), dass die Kündigung per vorgegebenem, komplexeren Verfahren und per herunterladbaren Formular geschehen MUSS?

Hier gibt es doch sicher allgemein/gültige Rahmenbedingungen…aber wo finde ich die?

Danke für weiterhelfende Infos,

Stefan

Hi.

Und stattdessen verlangen (per AGB?), dass die Kündigung per
vorgegebenem, komplexeren Verfahren und per herunterladbaren
Formular geschehen MUSS?

Klar, wenn das vertraglich vereibart wurde, kann er das verlangen. Genauso wie es vertraglich vereinbart werden kann, dass eine Kündigung mündlich mit „Geht mir aus der Sonne“ wirksam ist. Nur in einigen Bereichen (Arbeitsrecht, Mietrecht) gibt es gesetzliche Mindesvorschriften (s.u.)

Hier gibt es doch sicher allgemein/gültige
Rahmenbedingungen…aber wo finde ich die?

Reicht da Wikipedia Eintrag nicht?
_Für verschiedene Dauerschuldverhältnisse schreibt das Gesetz besondere Formen oder Fristen für die Kündigung vor, die zwingend zu beachten sind. Nach § 125 BGB ist ein Rechtsgeschäft und demzufolge auch eine Kündigungserklärung nichtig, die nicht der gesetzlich vorgeschriebenen oder vertraglich vereinbarten Form entspricht. Die Schriftform ist beispielsweise für die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses (§ 623 BGB) oder eines Mietverhältnisses (§ 568 BGB) vorgeschrieben. Die Schriftform einer Kündigung kann auch vertraglich vereinbart werden. _

Gruß,
Andreas

Hallo,

es macht keinen Sinn die Frage mehrmals zu stellen, wenn die Antwort nicht die gewünschte ist. Siehe Frage vom 15.12.09.

Grüße Ute

Hallo Ute,

Du hast recht, dass sich meine Frage auf einen Sachverhalt bezieht, zu dem ich hier schon einmal eine Frage gepostet habe.

Wenn Du Dir die Mühe machst besagte frühere Frage herauszusuchen wäre es m.A.n. ein leichtes gewesen den Unterschied festzustellen; oder anstatt des für mich nicht hilfreichen Ver-/Hinweises nebst Behauptungen über die Sinnhaftigkeit der Fragestellung einfach die Frage zu beantworten.

Bottomline: mir ist schleierhaft, was Du mit Deiner Anwtort bezweckst und für wen…
Wenn Du gerne zensierst dann werd’ doch einfach MOD!?

Grüße,

Stefan

Wenn Du gerne zensierst dann werd’ doch einfach MOD!?

Mods sind User, die hier unentgeltlich dabei helfen, den Laden am Laufen zu halten. Es gibt dabei nichts Schöneres, als wenn einfach mal nichts zu tun ist, was aber selten vorkommt.

Wieso „beschimpfst“ du Mods als Zensoren?

Hallo Andreas,

vielen Dank für Deine Antwort!

Nur in einigen Bereichen (Arbeitsrecht,
Mietrecht) gibt es gesetzliche Mindesvorschriften (s.u.)

[…]

Reicht da Wikipedia Eintrag nicht?

Nicht ganz. Ich habe verstanden, dass allgemeingültige Reglungen zur Kündigungsform per AGB umgestaltet werden können.
Könnte es nicht sein, dass es auch dafür Rahmenbedingungen gibt?

Z.B. könnte es doch ausgeschlossen sein, dass ich zur Kündigung eine 0190er Nummer mit hohen Zusatzkosten wählen muss o.ä.

sowas meine ich…wenn da noch jemand sachdienliche Vermutungen oder Erfahrungen hat…

Danke!

Stefan

Hallo Levay,

es tut mir leid, das war unbeabsichtigt. Mir ist bewusst, dass Ihr hier wertvolle Arbeit leistet (DANKE!). Ich war leider etwas unkontrolliert ob eines für mich nicht sehr sachdienlichen Hinweises mit erhobenem Zeigefinger…

Stefan

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Hallo Stefan,

Z.B. könnte es doch ausgeschlossen sein, dass ich zur
Kündigung eine 0190er Nummer mit hohen Zusatzkosten wählen
muss o.ä.

Wäre ich mir nicht so sicher, dass es ausgeschlossen ist. Eine „Bearbeitungsgebühr“ bei der Kündigung ist jedenfalls vollkommen ok, und ob man sie nun bar oder per 0190er-Nummer zahlt, ist ja egal. Vielleicht könnte man bei 0190er Nummer noch mit „Sittewidrig“ argumentieren, denn „Anstand“ sehe ich da nicht wirklich, aber eine Vorschrift…, mir fällt keine ein.

Für eine Kündigung ein Formular zu verlangen verletzt mein persönliches „Anstandsgefühl“ aber nicht, darum sehe ich da keine Chance.

sowas meine ich…wenn da noch jemand sachdienliche
Vermutungen oder Erfahrungen hat…

Ich lasse mich da auch gern belehren und hoffe dass sich Experten noch melden.

Gruß,
Andreas

Hallo,

das ist geregelt in § 309 Ziffer 13 BGB.

http://dejure.org/gesetze/BGB/309.html

http://www.jura.fu-berlin.de/studium/netjura/zivilre…

VG
EK

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Hallo EK,

vielen Dank!

Das von der FU Berlin ist offensichtlich noch im Aufbau…

Stefan

Hallo für’s Archiv:

„Gem. § 309 Nr. 13 BGB ist es nunmehr verboten, Anzeigen oder Erklärungen, die dem Verwender oder einem Dritten gegenüber abzugeben sind, an eine strengere Form als die Schriftform oder an besondere Zugangserfordernisse zu binden. Diese Vorschrift erfasst auch geschäftsähnliche Handlungen wie Mahnungen oder Fristsetzungen. Unzulässig wird damit voraussichtlich etwa, für die Kündigung des Arbeitnehmers die Form des Einschreibens vorzusehen!“

Quelle: http://www.forderungsservice.de/Arbeitsrecht/Geschae…

So long,

Stefan

EK’s Tipp ist eine Quelle für weitere Daten aus dem Netz. Für alle die sich in ähnlichen Situationen ähnliches Fragen hier noch ein Link:

"Zwar heißt es In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters, eine Kündigung habe - wenn verfügbar - über einen hierfür vorgesehenen Link oder per Fax zu erfolgen. Wegen § 309 Nr. 13 BGB kann Ihnen der Anbieter aber nicht vorschreiben, daß Sie eine Kündigungserklärung „online“ oder per Telefax abgeben müssen, weil diese Formen über die bloße Schriftform hinausgehen. "

Anbieter in diesem Fall war eine online-Partnerbörse

Quelle:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Conkred-Inkasso—Be…

nö, klick mal auf „Referenzantwort“.

VG
EK