Hallo liebe Experten,
hier eine Aufgabe zum Kündigungsrecht. Angenommen eine Arbeitnehmerin (AN) die sich in der Probezeit befindet möchte so schnell wie möglich ihren Arbeitsvertrag kündigen. Laut Vertrag darf sie innerhalb der Probezeit mit einer „Frist von 14 Tagen kündigen zum Monatsende“ kündigen. Sie sei außertarifliche Angestellte.
Nun die Frage: Ist die erweiterung „zum Monatsende“ zulässig? Würde die im Falle einer Kündigung am z.B. 20.06 bedeuten, dass das Arbeitsverhältnis erst zum 31.07 gelöst wird.
Würde mich über Hilfe bei meinem Fallbeispiel freuen.