Kündigungsfrist

Verlängert sich die Kündigungsfrist auch für den AN nach sechs Jahren Betriebszugehörigkeit (wenn man in dem Betrieb die Ausbildung gemacht und nach der Ausbildung übernommen wurde) wenn im Vertrag steht: „Die Kündigungsfrist beträgt beiderseits einen Monat zum Monatsende,soweit nicht andere Kündigungsfristen durch Gesetz bzw. Tarifvertrag zwingend vorgeschrieben sind.“

Hallo (Klingt doch gut so ein Gruß, oder?)

Da wird ein Rechtsanwalt je nach Situation vermutlich immer die Meinung vertreten, die seinem Mandanten hilfreich ist.

Sicher kann das imho hier niemand sagen, man kann nur tendenziell raten: Meines Erachtens bleibt es für den AN bei einem Monat zum Monatsende, da die Formulierung unklar in der Frage bleibt, ob eine Verlängerung für den AG gleichzeitig für den AN gelten soll.

Gruß, (Klingt doch gut so eine Verabschiedung, oder?)
LeoLo

Hallo,

grundsätzlich ist festzuhalten, dass sich die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer nach dem BGB nicht verlängert, es aber Tarifverträge gibt, die eine längere Kündigungsfrist auch für die Arbeitnehmer vorsehen. Von daher ist hier nach dem Einzelfall zu entscheiden.

Gruß
P

Nicht nur Tarifverträge
Hi!

grundsätzlich ist festzuhalten, dass sich die Kündigungsfrist
für den Arbeitnehmer nach dem BGB nicht verlängert, es aber
Tarifverträge gibt, die eine längere Kündigungsfrist auch für
die Arbeitnehmer vorsehen.

Das kann man nicht nur tarifvertraglich ausschließen, auch eine einzelvertragliche Vereinbarung bspw. ist möglich.

Gruß
Guido

Hallo,

genau so ist es.

Auch die Möglichkeit der Verlängerung in einem Arbeitsvertrag halte ich für nicht möglich, da dies spätestens in der Inhaltskontrolle nach § 305 ff. BGB scheitern müsste.

(und jetzt bitte nicht der Einwand, wenn es ein frei verhandelter Vertrag ist, der nur ein einziges mal so getroffen wurde unterfällt es keiner Inhaltskontrolle, stimmt, aber wieviel Arbeitsverträge werden wirklich verhandelt)

Gruß
P.

Hi!

Auch die Möglichkeit der Verlängerung in einem Arbeitsvertrag
halte ich für nicht möglich,

Naja, was Du für möglich hälst, ist nicht wirklich relevant…
http://www.info-arbeitsrecht.de/Kuendigungsschutz/ku…
http://www.anwaltonline.net/arbeitsrecht/show.asp?x=…

Ich lasse mich aber gern von Dir belehren, wenn Du mir ein Urteil bringst, was unter Hinweis auf das so genannte AGB-Recht etwas Anderes spricht.

Gruß
Guido