Hallo zusammen.
Ein AN ist 10 Jahre bei einer Firma beschäftigt. Als er vor 10 Jahren dort anfing wurde kein Arbeitsvertrag gemacht, auch nicht bis heute.
Wie lang ist seine Kundigungsfrist wenn er kündigen würde.
HG
asco1973
Hallo,
Ein AN ist 10 Jahre bei einer Firma beschäftigt. Als er vor 10
Jahren dort anfing wurde kein Arbeitsvertrag gemacht, auch
nicht bis heute.
Wie lang ist seine Kundigungsfrist wenn er kündigen würde.
Mangels einer schriftlichen Regelung gilt § 622 Abs. 1 BGB:
„Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.“
Der Arbeitgeber hätte die Fristen nach § 622 Abs. 2 BGB einzuhalten.
Gruß
Zemionow
Super!
Hi!
Mangels einer schriftlichen Regelung gilt
Kannst Du mir mal sagen, wo steht, dass die Regelung schriftlich zu treffen ist, und woher Du weißt, dass kein allgemeingültiger TV greift?
Man man man…
Guido
Hi,
FAQ:1989
Wurde definitiv nichts vereinbart?
Auch mündlich nicht?
Gruß
Guido
Hallo,
Kannst Du mir mal sagen, wo steht, dass die Regelung
schriftlich zu treffen ist,
Das ist nicht behauptet worden. Es wurde lediglich die Aussage aufgegriffen, dass kein schriftlicher Vertrag besteht. Natürlich wären auch mündliche Vereinbarungen gültig. Es widerspricht allerdings jeglicher Erfahrung, dass mündliche Vereinbarungen so detailliert getroffen werden und diese auch nach vielen Jahren - u. U. bei wechselnden Personen auf der AG-Seite - nachgewiesen werden können.
und woher Du weißt, dass kein
allgemein gültiger TV greift?
Das ist nicht bekannt, war aber auch nicht Gegenstand der ursprünglichen Fragestellung. Normalerweise müsst es einem AN bekannt sein, ob für ihn ein Tarifvertrag greift. Oder setze ich da zuviel voraus?
Gruß
Zemionow
Hi!
Kannst Du mir mal sagen, wo steht, dass die Regelung
schriftlich zu treffen ist,Das ist nicht behauptet worden.
Oh, dann habe ich mir Deine Aussage
Mangels einer schriftlichen Regelung gilt § 622 Abs. 1 BGB
offensichtlich eingebildet.
Es
widerspricht allerdings jeglicher Erfahrung, dass mündliche
Vereinbarungen so detailliert getroffen werden und diese auch
nach vielen Jahren - u. U. bei wechselnden Personen auf der
AG-Seite - nachgewiesen werden können.
Nö, es mag DEINER Erfahrung widersprechen, von JEGLICHER zu sprechen ist allerdings völliger Blödsinn.
Gesprächsnotizen sind das Mittel der Wahl…
Das ist nicht bekannt, war aber auch nicht Gegenstand der
ursprünglichen Fragestellung.
Nur, weil es nicht genannt war, war es so pauschal natürlich Gegenstand der Frage.
Normalerweise müsst es einem AN
bekannt sein, ob für ihn ein Tarifvertrag greift. Oder setze
ich da zuviel voraus?
Andersrum wird ein Schuh draus:
Normalerweise müsste jemandem, der in einem Expertenforum antwortet bekannt sein, dass es grundlegende Ausnahmen gibt und pauschale Antworten eigentlich nur falsch sein können.
Gruß
Guido
Hallo
Nein - es wurden mündlich keine Vereinbarungen getroffen.
Gruss
asco1973