Kündigungsfrist

Hallo Leute,
nach der derzeitigen Kündigungsrecht von Wohnungen geht es schnell. Es zählen nicht mehr die Jahre, wo miete gezahlt wurde. Wie ist es aber mit den Mietverträgen, die noch vor Inkrafttreten des neuen Mietrechtes geschlossen wurden? Wird die Kündigungszeit in Abhängigkeit vom Mietdauer immer länger oder die kürzere Kündigungsfrist ist generell gültig.
Danke für Euere Hilfe

Hallo,

vorbehaltlich aller möglichen Ausnahmeregelungen gilt:

Die Kündigungsfrist beträgt einheitlich für Mieter und Vermieter 3 Monate. Genauer: Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag (24:00 Uhr) dem Empfänger zugehen. Das Mietverhältnis endet dann mit Ablauf des übernächsten Monats. Samstage sind Werktage. Sonntage und gesetzliche Feiertage nicht, sie zählen bei der Berechnung der Frist nicht mit. (§ 573 c BGB).

Für den Vermieter verlängern sich die Kündigungsfristen Fristen je nach Dauer des Mietverhältnisses, siehe nachfolgende Tabelle. Für den Vermieter sind die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten Kündigungsfristen maßgebend: Schreibt der Mietvertrag andere kürzere Fristen vor, so ist er insoweit unwirksam, es gelten immer die gesetzlichen Kündigungsfristen. (§ 573 Abs 4 BGB).
bei einer Mietzeit bis zu 5 Jahren 3 Monate
bei einer Mietzeit von 5 Jahren bis 8 Jahren 6 Monate
Bei einer Mietzeit ab 8 Jahren 9 Monate
Für den Mieter gilt also immer die kurze Frist von 3 Monaten. Die Frist kann verkürzt werden, da alle vertraglichen Abweichungen vom Gesetz zu Gunsten des Mieters zulässig sind.

Dies gilt auch für Altmietverträge vor 2005.

Quelle: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/k_fris…

Gruß
Nita

Vielen Dank für die schnelle und fundierte Antwort!