Hallo
Ich wüsste gerne die Kündigungsfrist für eine Kaufmännischen-Angestellten (seit 8 Jahren; ohen Arbeitsvertag; in eienem Glaserbetrieb) Seitens des Arbeitgebers und Arbeitnehmers.
Vielen Dank für Eure Hilfe
Avb
Hallo
Ich wüsste gerne die Kündigungsfrist für eine Kaufmännischen-Angestellten (seit 8 Jahren; ohen Arbeitsvertag; in eienem Glaserbetrieb) Seitens des Arbeitgebers und Arbeitnehmers.
Vielen Dank für Eure Hilfe
Avb
Moin Huub.
Wenn du 8 Jahre Dein Geld vom Arbeitgeber bekommen hast ist das genauso viel Wert wie ein Arbeitsvertrag.
Und Hier die Kündigungsfristen:
Auszug aus „Bürgerliches Gesetzbuch“
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Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853)
Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853)
Titel 8 - Dienstvertrag (§§ 611 - 630)
§ 622
Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen
Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt.
(3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
(4) Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrags gelten die abweichenden tarifvertraglichen Bestimmungen zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wenn ihre Anwendung zwischen ihnen vereinbart ist.
Und hier die Quelle: http://dejure.org/gesetze/BGB