Kündigungsfrist

Hallo,

eine Mitarbeiterin hätte aufgrund des Tarifvertrages eine „normale“ Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende. Hier z.B. zum 31.03.2011. Laut BEEG hat sie zum Ende der Elternzeit eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Elternzeit würde z.B. am 30.04.2011 enden.
Zu wann könnte die Mitarbeiterin kündigen?

Grüsse
Andy

Hallo,

Nabend

eine Mitarbeiterin hätte aufgrund des Tarifvertrages eine
„normale“ Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende. Hier
z.B. zum 31.03.2011. Laut BEEG hat sie zum Ende der Elternzeit
eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Elternzeit würde z.B. am
30.04.2011 enden.
Zu wann könnte die Mitarbeiterin kündigen?

Sie könnte zum 30.04.2011 oder (dann allerdings mit zwischenzeitlicher Arbeitsaufnahme) zum 30.06.2011 kündigen…

Das BEEG ist auch ein "Schutz"gesetz für Eltern, die sich in Elternzeit befinden…gerade bei den vielen unterschiedlichen Kündigungsfristen, die es gibt…

Die 3-monatsfrist ist gewählt worden, um zum einen dem Elternteil die Möglichkeit zu geben „möglichst lange“ überlegen zu können und die Entwicklung des Kindes etc. abzuwarten, ob wieder eine Beschäftigng aufgenommen werden soll oder nicht…
(gerade heutzutage mit vielen „Spätgebärenden“, die schon lange im Beruf standen und sich schon eine lange Kündigungsfrist erarbeitet haben -wie ich finde- sehr wichtig…man stelle sich eine 6-monatige Kündigungsfrist zum Quartalsende vor…da kann man noch keine weitere Entwicklung des Kindes absehen, hat ggf. noch keinen Krippenplatzzusage oderoderoder)

…zum anderen verschafft es aber auch dem AG die Möglichkeit zu planen: kommt der AN nun am Tag XY zum Dienst oder muss ich eine Ersatzkraft einstellen…

Grüsse
Andy

Gruß
MG

Dankeschön.

LG
Andy

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