Kündigungsfrist

Hallo,

ein Auszubildender würde seine Ausbildung beenden wollen und hätte nach BBiG § 22 Abs 2, Punkt 2 eine Kündigungsfrist von 4 Wochen.
Er hätte die Kündigung am 03.01.2011 geschrieben, der Arbeitgeber hätte sie am 05.01.2011 erhalten.
Laut Tarifvertrag hätte der Auszubildende eine Kü-frist von einem Monat zum Monatsschluss.

Zu wann müsste/könnte der Arbeitgeber nun die Kündigung umsetzen?

Liebe Grüße
vest

28.02.2011
Hi!

Da ich davon ausgehe, dass die KüFri im MTV für den AN nicht länger ist als für den AG:

Zu wann müsste/könnte der Arbeitgeber nun die Kündigung
umsetzen?

Zum 28.02.2011

Gruß
Guido

Danke Guido. Ja, Annahme ist korrekt.

Auf Wunsch des Arbeitnehmers könnte sich der Arbeitgeber doch auch damit einverstanden erklären und die Kündigung z.B. zum 31.01.2011 akzeptieren, oder?

Liebe Grüße

vest

Hi!

Auf Wunsch des Arbeitnehmers könnte sich der Arbeitgeber doch
auch damit einverstanden erklären und die Kündigung z.B. zum
31.01.2011 akzeptieren, oder?

Sorry, ich habe das „könnte“ übersehen.
Eine Aufhebung ist zu absolut jedem Datum möglich.

VG
Guido

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Danke!

Liebe Grüsse
vest

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