ein Auszubildender würde seine Ausbildung beenden wollen und hätte nach BBiG § 22 Abs 2, Punkt 2 eine Kündigungsfrist von 4 Wochen.
Er hätte die Kündigung am 03.01.2011 geschrieben, der Arbeitgeber hätte sie am 05.01.2011 erhalten.
Laut Tarifvertrag hätte der Auszubildende eine Kü-frist von einem Monat zum Monatsschluss.
Zu wann müsste/könnte der Arbeitgeber nun die Kündigung umsetzen?
Auf Wunsch des Arbeitnehmers könnte sich der Arbeitgeber doch auch damit einverstanden erklären und die Kündigung z.B. zum 31.01.2011 akzeptieren, oder?
Auf Wunsch des Arbeitnehmers könnte sich der Arbeitgeber doch
auch damit einverstanden erklären und die Kündigung z.B. zum
31.01.2011 akzeptieren, oder?
Sorry, ich habe das „könnte“ übersehen.
Eine Aufhebung ist zu absolut jedem Datum möglich.