Im Januar zieht Mieter in neue Wohnung ein. Mieter wird bereits vor Vertragsabschluss vom Vermieter gebeten, auf evtl. Mängel hinzuweisen, auch wenn diese erst nach Einzug festgestellt werden.
Mieter nimmt Vermieter beim Wort und notiert selbige. Ebenfalls werden entsprechende Fotos zur Dokumentation gemacht.
Bei Unterschrift des Übergabeprotokolls möchte Mieter dem Vermieter die Aufstellung aushändigen. Dieser verweigert jedoch die Annahme des Schriftstückes und nennt den Mieter einen notorischen Nörgler. Mieter hat Übergabeprotokoll natürlich nicht unterschrieben.
Warum wird erst um „Bestandsaufnahme“ gebeten, wenn diese dann irrelevant ist?!
Nun hat Mieter durch den Anwalt des Vermieters die schriftliche Kündigung des Mietobjektes zum 31. Juli 2011 erhalten.
Warum eine 6-monatige Kündigungsfrist?
Ferner steht im Schreiben des Rechtsanwaltes, dass seine Mandantin bereit sei, den Mieter vorzeitig aus dem Mietverhältnis zu entlassen, wenn dieses mit einer Frist von 3 Monaten angekündigt würde.
Was hat dieser Satz zu bedeuten?
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Warum wird erst um „Bestandsaufnahme“ gebeten, wenn diese
dann irrelevant ist?!
Vermutlich gibt es abweichende Ansichten, was ein „Mangel“ ist. Bspw. schmutzige Fugen im Bad als „schmutzig“ oder „Schimmelbefall“ zu benennen oder so.
Nun hat Mieter durch den Anwalt des Vermieters die
schriftliche Kündigung des Mietobjektes zum 31. Juli 2011
erhalten.
Mit welcher Begründung? So einfach geht das nicht.
Ferner steht im Schreiben des Rechtsanwaltes, dass seine
Mandantin bereit sei, den Mieter vorzeitig aus dem
Mietverhältnis zu entlassen, wenn dieses mit einer Frist von 3
Monaten angekündigt würde.
Was hat dieser Satz zu bedeuten?
Dass der Vermieter „großzügig“ selbst die 6 Monate noch unterbieten möchte, wenn der Mieter schneller etwas findet. Das ist erstmal nicht schlecht für den Mieter.
Vermutung in diesem hypothtischen Fall ist aber: Die Kündigung hat keinen der gesetzlich zulässigen Gründe (Eigenbedarf nach so kurzer Zeit etc. verletzt bspw. „Treu und Glauben“ und kann zu Schadenersatz des Mieters führen ) bzw. ist schlicht nichtig. Das sollte aber ein Anwalt (Mieterbund o.ä.) klären.
Danach setzt man sich mit dem Vermieter zusammen und findet eine einvernehmliche Lösung, die bspw. den Ersatz der vergeblichen Umzugskosten beinhalten kann.
Die Frist sieht nach Wohnung in vom Vermieter selbst bewohntem Zweifamilienhaus aus. http://www.gesetze.juris.de/bgb/__573a.html
Die Aufforderung des VM die Mängel aufzuschreiben zeigt wie der Mieter seine Situation selbst beurteilt. Dann ist es manchmal als VM besser gleich Nägel mit Köpfen zu machen, wenn hier aus dem Vollen geschöpft wird.
Der zusätzliche Hinweis in dem Schreiben lässt sich auch so formulieren: Schau das du Land gewinnst und zwar so schnell wie möglich.
vnA
Mit welcher Begründung hat der Vermieter gekündigt? Grundsätzlich kann ein laufendes Mietverhältnis vom Vermieter nicht einfach gekündigt werden, solange der Mieter seine Miete bezahlt.
Eine Eigenbedarfskündigung nach so kurzer Mietzeit scheidet m.E. auch aus. Wenn der Vermieter auf „Zerrüttung“ des Mietverhältnisses abzielt (wegen der angeblichen Nörgeleien des Mieters), sind dafür aus meiner Sicht noch keine Ansatzpunkte gegeben. Für eine solche Kündigung müsste es langwierige Auseinandersetzungen zwischen Mieter und Vermieter geben. Mit großer Wahrscheinlichkeit ist diese Kündigung unwirksam - auch, wenn sie vom Anwalt geschrieben wurde. Das sprichwörtliche Säbelrasseln. Manchmal funktioniert es ja. Und mit dem vermeintlich kulanten Angebot, eine kürzere Kündigungsfrist zu akzeptieren, versucht man hier nur, den Mieter zur Eigenkündigung zu verleiten, die dann rechtlich einwandfrei das Mietverhältnis beenden würde.
Also: wenn der Mieter nicht ausziehen will, muss er es nach dieser höchstwahrscheinlich unwirksamen Kündigung auch nicht tun. (Immer vorausgesetzt, dass nicht wichtige Sachverhalte verschwiegen wurden.)
Das Mietverhätltnis wurde ohne Angabe von Gründen gekündigt. Die bisher einmal fällige Miete wurde rechtzeitig überwiesen, ebenso die vereinbarte Kaution, diese wurde bereits 4 Wochen vor Einzug überwiesen, was auch nicht üblich ist.
Mit de Notieren der Mängel sollte nicht in allen Punkten auf Beseitigung gebeten, sondern nur darauf verwiesen werden, dass diese vorhanden sind und dem Mieter bei evtl. Auszug nicht angelastet werden zu können. Z.B. Schrammen und kleinere Löcher in ca. 20 Jahre aaltem Parkettboden. Sind normale Gebrauchsspuren, die allerdings festgehalten werden sollten.
Ja, es handelt sich um eine Wohnung in einem 2-Familien-Haus.
Warum wird um Niederschrift gebeten, wenn sie dann nicht relevant ist. Siehe hierzu auch meine Antwort auf Kommentar von florestino.
Ja, es handelt sich um eine Wohnung in einem 2-Familien-Haus.
Naja, dann ist aber alles klar: Ihr müsst wieder raus. Eine Begründung braucht der VM dann nicht.
Und wenn er Eure Gründlichkeit als Meckerei empfindet und gleich einen Anwalt einschaltet, dann passt ihr eben nicht unter ein Dach. Dafür ist diese Sonderregelung ja da.
Hallo,
Das Mietverhätltnis wurde ohne Angabe von Gründen gekündigt.
Schau nochmal ins Schreiben hinein. Da steht sicher irgendwas von §573a BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/573a.html). Das IST dann indirekt der Kündigungsgrund, der eigentliche Grund muss hierbei nicht angegeben werden.
Gruß
loderunner
Ja, dieser Paragraph ist im Küdigungsschreiben angegeben.
Habe aber heute auch noch feststellen müssen, dass sich der Vermieter meines Stromes bedient, versorgt damit seinen kompletten Keller.
Soviel zum Thema Loyalität des Vermieters. Nenne es schlicht und einfach BETRUG!