Kündigungsfrist?

Hallo,

im Mietvertrag (Formularmietvertrag von Haus&Grund, Hessen) steht im §2 (Mietzeit) folgende mir unverständliche Regelung:

§2.3 Nur für Verträge von bestimmter Dauer mit Verlängerungsklausel - siehe jedoch §2.5 -
Der Mietvertrag wird auf die Dauer von __24__ Monaten geschlossen und läuft bis zum . Er verlängert sich um _06_ Monate, falls er nicht gekündigt wird.

§2.5 enthält dann die üblichen, nach Wohndauer gestaffelten alten Fristen („Für den Fall der ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses beträgt die Kündigungsfrist…“)

Frage: welche Kündigungsfrist haben a) der Mieter und b) der Vermieter nach Ablauf der ersten 24 Monate? Ich verstehe den Zusammenhang zwischen der normalen gesetzlichen Regelung in §2.5 und der 6-monatigen autom. Verlängerung in §2.3 nicht…

Dank&Gruss,
Axel

Hallo,

im Mietvertrag (Formularmietvertrag von Haus&Grund, Hessen)
steht im §2 (Mietzeit) folgende mir unverständliche Regelung:

§2.3 Nur für Verträge von bestimmter Dauer mit
Verlängerungsklausel - siehe jedoch §2.5 -
Der Mietvertrag wird auf die Dauer von __24__ Monaten
geschlossen und läuft bis zum . Er verlängert
sich um _06_ Monate, falls er nicht gekündigt wird.

Die Klausel bedeutet, dass Du rechtzeitig kündigen musst sonst läuft der Mietvertrag automatisch sechs Monate weiter. Da der Mietvertrag wohl vor dem 01.09.2001 abgeschlossen wurde ist diese Regelung weiterhin gültig, es sei denn, der Vermieter hätte im Mietvertrag bereits Mieterhöhung als Staffelmieten für mehr als vier Jahre festgelegt. Dannn ist es wieder eine andere Rechtslage.

§2.5 enthält dann die üblichen, nach Wohndauer gestaffelten
alten Fristen („Für den Fall der ordentlichen Kündigung des
Mietverhältnisses beträgt die Kündigungsfrist…“)

Hier sind die gesetzlichen Fristen eingetragen. Diese haben sich
auf drei Monate reduziert. Juristisch ist derzeit umstritten, ob nicht die längeren Kündigungsfristen gelten. Derzeit wird nach den gesetzlichen ( drei Monate) gehandelt (bis ein Urteil da ist).

Frage: welche Kündigungsfrist haben a) der Mieter und b) der
Vermieter nach Ablauf der ersten 24 Monate? Ich verstehe den
Zusammenhang zwischen der normalen gesetzlichen Regelung in
§2.5 und der 6-monatigen autom. Verlängerung in §2.3 nicht…

Nach den 24 Monate derzeit drei Monate. Und zwar Du. Nicht Dein Vermieter. Er hat bei der befristeten Vertragsregelung einen Grund anzugeben, was er mit der Wohnung nach dem Ablauf machen will. Da Du eine Option auf Vertragsverlängerung - wohl Vertrag vor dem 01.09.2001 abgeschlossen - nach dem 01.09.2001 gelten andere Regeln - hast, kann Dir der Vermieter ohne einen berechtigten Anlass nicht kündigen. Nur ein Hinweis, wenn Du zum Ende des Vertrags ausziehen willst, musst Du drei Monate vor Ablauf des Vertrages kündigen.

Gruss Günter

Günther,

„es sei denn, der Vermieter hätte im Mietvertrag bereits Mieterhöhung als Staffelmieten für mehr als vier Jahre festgelegt. Dannn ist es wieder eine andere Rechtslage.“

genau das hat er. Wie ist die Lage denn in diesem Fall im Bezug auf die Kündigungsfrist Mieter/Vermieter?

Gruss,
Axel

Hallo Axel,

nachdem es sich um einen Mietvertrag handelt, der vor dem 01.09.2001 abgeschlossen wurde, ist die Vereinbarung unwirksam.
Nach altem Recht ist ein Zeitmietvertrag unwirksam und wird wie ein unbefristeter Vertrag behandelt, wenn gleichzeitig eine Staffelmiete von mehr als vier Jahren vereinbart ist. Du kannst hier mit dei Monaten kündigen, wenn ihm Vertrag nicht ausdrücklich eine andere Kündigungsfrist - nach altem Recht - vereinbart ist.

Gruss Günter

„es sei denn, der Vermieter hätte im Mietvertrag bereits
Mieterhöhung als Staffelmieten für mehr als vier Jahre
festgelegt. Dannn ist es wieder eine andere Rechtslage.“

genau das hat er. Wie ist die Lage denn in diesem Fall im
Bezug auf die Kündigungsfrist Mieter/Vermieter?

Gruss,
Axel