Hallo,
im Internet habe ich dazu unterschiedliche Informationen gefunden. Wie lange ist die Kündigungsfrist bei folgendem Fall.
Am 27.9.2010 begann ein befristetes Arbeitsverhältnis für ein Jahr. Im April 2010 wurde die Befristung vorzeitig auf 31.12.2011 verlängert. Wann müsste gekündigt werden, wenn man zum 01.07.2011 in einer anderen Firma anfangen möchte?
Vielen Dank schonmal…
Falsches Brett
Hi!
Du bist im falschen Brett, „Arbeitsrecht“ wäre da passend.
Aber in Hoffnung auf Verschiebung frage ich mal:
Ist die Möglichkeit der vorzeitigen Kündigung vertraglich vereinbart?
Gruß
Guido
Hallo Guido,
nein. Vertraglich ist da nichts gesondert geregelt.
LG
Hallo
Nebst der Frage nach einem evtl anzuwendenden Tarifvertrag müsste man den AV (inklusive der Verlängerungsabrede) kennen, um zu schauen, ob überhaupt vor Fristende gekündigt werden kann.
Gruß,
LeoLo
„Nebst der Frage nach einem evtl anzuwendenden Tarifvertrag müsste man den AV (inklusive der Verlängerungsabrede) kennen, um zu schauen, ob überhaupt vor Fristende gekündigt werden kann.“
Tarifvertrag gibt es keinen und im AV steht nichts von Kündigungsfristen.
LG
Hallo,
wenn keine einzel- oder tarifvertragliche Regelung greift, dann gilt die Kündigungsfrist nach § 622 (1) BGB, vier Wochen zum Monatsende oder zur Monatsmitte. In diesem Fall wäre also am 2.6., besser vielleicht (da das ja ein Feiertag ist) am 1.6. zu kündigen. Bei Kündigungen kommt es auf den Zugang an, also sollte ein Arbeitnehmer beachten, dass Post ein paar Tage brauchen kann. Beweiskräftiger Zugang (z.B. Einwurfeinschreiben, Zeuge, Bestätigungsvermerk des Arbeitgebers) schadet nie.
Gruß, Bernd
Vielen Dank für die Info.
LG
FALSCH!
Hi!
Was glaubst Du eigentlich, warum zwei Leute erstmal Details geklärt haben wollen, bevor sie den Versuch einer sachlich korrekten Antwort geben können?
Ein befristeter Vertrag ist unter Umständen vor Ablauf überhaupt nicht ordentlich kündbar!
Zitat aus dem TzBfG, § 15 Abs. 3
_ Ein befristetes Arbeitsverhältnis unterliegt nur dann der ordentlichen Kündigung, wenn dies einzelvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist._
Meine Güte
Gruß
Guido
Dann kann man nicht ordentlich kündigen
Hi,
dann ist der Vertrag ordentlich nicht Kündbar.
Gruß
Guido
Das habe ich inzwischen auch gelesen.
Heißt das, dass man im Falle eines befristeten Vertrags definitiv nicht aus dem Arbeitsverhältnis rauskommt, wenn im AV nichts zur Kündigungsfrist erläutert wurde?
LG
Hi!
Heißt das, dass man im Falle eines befristeten Vertrags
definitiv nicht aus dem Arbeitsverhältnis rauskommt, wenn im
AV nichts zur Kündigungsfrist erläutert wurde?
Genau das heißt es, es sei denn, der AG lässt sich auf eine Aufhebung ein. oder liefert dem AN einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung.
Gruß
Guido
Hallo
Es sei denn, die Vertragsverlängerung bietet einen Ansatz für die gerichtliche Feststellung, daß die Befristungsabrede unwirksam ist. Dann könnte man nach Feststellung der unwirksamen Befristung auf die gesetzlichen Küfristen zurückgreifen. Deswegen erwähnte ich am Anfang, daß man das Gesamtwerk der Verträge und Verlängerung kennen sollte. Und dazu müsste man zu einem Fachanwalt marschieren.
Gruß,
LeoLo