Hallo,
wenn man seinen Arbeitsvertrag zum nächstmöglichen fristgerechten Termin kündigen möchte, kündigt man dann zum 1. des Monats oder zum 30./31.?
Beispiel:
Der Arbeitnehmen hat eine Kündigungsfrist von 4 Wochen und möchte am 01.07.2011 in der neuen Firma beginnen. Am 25.5.2011 schreibt er die Kündigung. Steht in der Kündigung dann „hiermit kündige ich mein am xx.xx.xxxx geschlossenes Arbeitsverhältnis unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist zum 30.06.2011.“ oder „hiermit kündige (…) zum 01.07.2011.“?
Sonnigen Gruß
Mario