Kündigungsfrist

Hallo,

wenn man seinen Arbeitsvertrag zum nächstmöglichen fristgerechten Termin kündigen möchte, kündigt man dann zum 1. des Monats oder zum 30./31.?

Beispiel:
Der Arbeitnehmen hat eine Kündigungsfrist von 4 Wochen und möchte am 01.07.2011 in der neuen Firma beginnen. Am 25.5.2011 schreibt er die Kündigung. Steht in der Kündigung dann „hiermit kündige ich mein am xx.xx.xxxx geschlossenes Arbeitsverhältnis unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist zum 30.06.2011.“ oder „hiermit kündige (…) zum 01.07.2011.“?

Sonnigen Gruß
Mario

Hallo,

normalerweise steht das im Arbeitsvertrag drin:

  • Kündigung zum 15. eines Kalendermonats
    oder
  • Kündigung zum Monatsende

Der Monatserste ist weder das Eine noch das Andere. Kündigungstermin im Schreiben ist immer der letzte Tag des noch bestehenden Vertragsverhältnisses.

&Tschüß
Wolfgang

Das verstehe ich jetzt nicht ganz. Was schreibe ich denn nun in die Kündigung?

Im Arbeitsvertrag steht, dass zum Monatsende gekündigt werden muss.

LG

Sorry, habe mich verlesen. Also schreibt man in die Kündigung 30.06… Danke für die Info.