Kündigungsfrist

Hallo zusammen,
eine allgemeine Frage zum Thema Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag:
Mal angenommen, ein Passus im Arbeitsvertrag eines Arbeitnehmers/einer Arbeitnehmerin lautete:
„Der Vertrag kann in den ersten 24 Beschäftigungsmonaten mit einer Frist von 3 Monaten zum Quartalsende gekündigt werden. Danach verlängert sich die Kündigungsfrist auf 6 Monate zum Quartalsende.“ Wäre der Vertrag im 23. Beschäftigungsmonat zum Ende des 27. Beschäftigungsmonats kündbar?
Dies fragt sich der rechtswissenschaftlich interessierte
Jan

Hallo,

es gilt die kürzere Frist. Ob der 27. Monat ein Quartalsende ist, wissen wir noch nicht.

VG
EK

Er wäre sogar bis zum letzten Tag des 24. Monats kündbar. Wichtig ist der Tag an dem die Kündigung einging bzw. der Tag der Kündigung, so lange gelten die 3 Monate z.QE Kündigungsfrist, auch wenn die letzten Arbeitstage in den 27. Monat fallen.