Hallo Foris,
Ein Arbeistvertrag wurde ausgestellt und eine Probezeit von 6 Monaten vereinbart.
Nach 3 Monaten wird der ANehmer gekündigt.Die Kündigungsfrist beträgt in der Probezeit 2 Wochen(es kann ohne Grund die kündigung ausgestellt werden).
Nun nehmen wir an das der ANehmer den Tag über gearbeitet hat und nach der Arbeit die Kündigung ausgehändigt bekommen hat.In einem nicht verschlossenem Umschlag mit der Unterschrift vom Seinem Chef.
Müsse oder müsste der An nicht auch ein exemplar zum Unterschreiben bekommen haben oder so was in der RIchtung??
Dann würde auch die Zeit der Kündigungsfrist nicht angehalten.
Dass heisst also wenn der AN am 19.11.2011 gekündigt wurde, sollte die Kündigung erst fristgerecht zum 3.12.2011 gelten oder?
Wenn es aber zum 1.12.2011 gekündigt worden ist , stimmt die kündigung ja nicht…und wäre somit nicht rechtwirksam ODER???
Warte auf interressante und schnelle Antworten, Danke
Guten Morgen,
Nun nehmen wir an das der ANehmer den Tag über gearbeitet hat
und nach der Arbeit die Kündigung ausgehändigt bekommen hat.In
einem nicht verschlossenem Umschlag mit der Unterschrift vom
Seinem Chef.
Müsse oder müsste der An nicht auch ein exemplar zum
Unterschreiben bekommen haben oder so was in der RIchtung??
Was will er den Unterschreiben?
ein Formular mit: „Einverstanden, nicht einverstanden, vielleicht?“
Eine Kündigung ist eine Einseitige Willenserklärung mit Rechtsfolgen.
Eine Unterschrift des AN ist nicht erforderlich.
Gruss HighQ
Hat sich auf habe erhalten bezogen…Danke
nun wie ist es mit der Frist?
Hat sich auf habe erhalten bezogen…Danke
nun wie ist es mit der Frist?
Was soll sein mit der Frist ?
Der AG muß lediglich die Schriftform einhalten.
Den rechtzeitigen Zugang kann man auch ohne schriftliche Empfangsbestätigung beweisen - zB mit Zeugen.
Danke