Kündigungsfrist

Hallo zusammen,

ein Arbeitnehmer ist der Vertrag am 31.7. ausgelaufen, jedoch noch auf ein halbes Jahr verlängert, aber seit einen Monat ohne Vertrag weiterhin tätig.
Anfang Oktober hat der Arbeitnehmer eine neue Stelle. Gilt dann der Kündigungsfrist 2 Wochen oder 4 Wochen?

Danke

es kommt im Arbeitsrecht auf die tatsächlichen Begebenheiten an. AN und AG sind hier - allein durch schlüssiges Verhalten - im Anschluß an die „abgelaufenen Zeitverträge“ ein normales, unbefristetes Arbeitsverhältnis eingegangen. Es gilt somit für beide Parteien gleichermaßen die normale Kündigungsfrist, keine „verkürzte“. Allein das Fehlen eines Arbeitsvertrags in Papierform wirkt sich nicht auf die Kündigungsfristen aus.

Wie nun, ausgelaufen, verlängert oder ohne Vertrag? Etwas unklar das Ganze. Generell ist es aber so: durch die weitere Tätigkeit des Arbeitnehmers ist in der Regel ein unbefristeter Arbeitsvertrag zustandegekommen, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Und dann kann die Kündigungsfrist sechs Wochen zum Quartal betragen, also aktuell zum 31. Dezember.

Keine Antwort ohne Details
Hi!

Was genau (also im Wortlaut) ist denn in dem fiktiven Vertrag zum Thema Kündigungsfrsit vereinbart?

Gruß
Guido

Hallo,

wenn ein Arbeitsverhältnis mit Befristung und schriftlichem Arbeitsvertrag über das Ende der Befristung hinaus fortgesetzt wird, gilt der Vertrag weiter - nur jetzt eben auf unbestimmte Zeit. Insofern gilt jetzt nicht plötzlich die gesetzliche Kündigungsfrist, sondern erst einmal die, die im Vertrag steht.

VG
EK

Hallo,

wieso sollte die Kündigungsfrist 6 Wochen zum Quartalsende betragen? Weil das mal die gesetzliche Kündigungsfrist für Angestellte war? Diese früher im Gesetz geregelte Frist gibt es schon seit den Neunzigern nicht mehr.

VG
EK

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