Kündigungsfrist

Hallo,

wenn in einem Arbeitsvertrag folgende Klausel enthalten ist:

Bei fester Anstellung kann das Dienstverhältnis von beiden Parteien it einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden, soweit gesetzliche Regelungen nichts anderes bestimmen.
Im übrigen wird vereinbart, dass jede gesetzliche Kündigungsfrist zu Gunsten des Arbeitsnehmers in gleicher Weise auch zu Gunsten des Arbeitgebers gilt. Die längere Kündigungsfrist ist dann für beide Vetragsparteien bindend

bedeutet dies, dass ein Angestellter, der 15 Jahre in einem Betrieb gearbeitet hat und nun einen neuen Job suchen möchte, 6 Monate Kündigungsfrist hat und ihm damit jede Chance auf eine Arbeitsstelle genommen wird?
Vielen Dank!

bedeutet dies, dass ein Angestellter, der 15 Jahre in einem
Betrieb gearbeitet hat und nun einen neuen Job suchen möchte,
6 Monate Kündigungsfrist hat und ihm damit jede Chance auf
eine Arbeitsstelle genommen wird?
Vielen Dank!

Nua, Auflösungsvertrag geht immer.

Hi!

Nua, Auflösungsvertrag geht immer.

Sagt wer?
Das Teil heißt nicht umsonst AuflösungsVERTRAG und bedarf der Willenserklärung beider Parteien.

Gruß
Guido

Definitiv und das ist der springende Punkt. Ein Arbeitgeber wird einen Mitarbeiter, der 15 Jahre erfolgreich seiner Tätigkeit nachgekommen ist nicht so ohne Weiteres vor Ablauf der Kündigungsfrist gehen lassen. Welche Möglichkeiten gibt es, dennoch schneller aus dem bestehenden Arbeitsvertrag „herauszukommen“?
Vielen Dank!

Hallo

Sofern die verlängerten Küfristen wirksam vereinbart wurden, geht eine Beendigung des AV zu einem früheren Zeitpunkt nur einvernehmlich über die Aufhebung. Stimmt der AG nicht zu, muß der AN die Küfristen einhalten.

Findet ein Tarifvertrag Anwendung auf das AV? Wenn ja, welcher und was steht da zur Beendigung des AV im vollständigen konkreten Wortlaut drin?

Gruß,
LeoLo

Herzlichen Dank für die schnelle Beantwortung meiner Frage. Es liegt beim Arbeitnehmer der Tarifvertrag des bayr. Einzelhandels vor. Den genauen Wortlaut des Manteltarifvertrages kann ich leider nicht wiedergeben, da nur ein Auszug aus dem Tarifvertrag ausgehändigt wurde.
Vielen Dank!

Hallo

Dann sollte man mal den beim AG einsehen oder (Gewerkschaftsbeitritt vorausgesetzt) bei der Gewerkschaft anfordern. Dort wäre zu prüfen, welche Küfristen für die Kü durch den AN vorgesehen sind und ob eine Abweichung vom TV einzelvertraglich überhaupt erlaubt ist.

Gruß,
LeoLo

Vielen Dank für die Antwort. Leider besteht keine gewerkschaftliche Bindung - die Information wird dann beim wohl beim Arbeitsgericht eingeholt werden müssen. Leider ist das Vorstellungsgespräch schon morgen und eine Auskunft kann so vorab nicht mehr eingeholt werden.
Gruß
bewerber11