Hallo,
wenn in einem Arbeitsvertrag folgende Klausel enthalten ist:
Bei fester Anstellung kann das Dienstverhältnis von beiden Parteien it einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden, soweit gesetzliche Regelungen nichts anderes bestimmen.
Im übrigen wird vereinbart, dass jede gesetzliche Kündigungsfrist zu Gunsten des Arbeitsnehmers in gleicher Weise auch zu Gunsten des Arbeitgebers gilt. Die längere Kündigungsfrist ist dann für beide Vetragsparteien bindend
bedeutet dies, dass ein Angestellter, der 15 Jahre in einem Betrieb gearbeitet hat und nun einen neuen Job suchen möchte, 6 Monate Kündigungsfrist hat und ihm damit jede Chance auf eine Arbeitsstelle genommen wird?
Vielen Dank!