Kündigungsfrist

Guten Tag,

nehmen wir an Arbeitnehmer wurde am z.B. 20.März gekündigt (also an diesem Tag wurde die Kündigung geschrieben und am nächsten Tag kam die Kündigung beim Arbeitnehmer an, über Einschreiben).

In dieser Kündigung steht, dass die Kündigung am 31. Mai schließlich wirksam ist, also dies der letzte Arbeitstag sein soll.

Das hieße für Arbeitnehmer er müsse noch den kompletten April und Mai arbeiten.

Im Arbeitsvertrag steht aber eine Kündigungsfrist von 4 Wochen, hieße dies nicht eigentlich, der Arbeitnehmer wäre Rechtlich gesehen schon ab dem 30. April „frei“? Die Kündigung wurde ja schließlich an im März verschickt. Bis Mai wären es also mehr als 4 Wochen.

Arbeitsverhältnis besteht seit etwa 8 Jahren.

Herzlichen Dank

Hallo,

dem Arbeiter ging eine Ordentliche fristgerechte Kündigung mit Enddatum zu. Das wär so OK wenn der Arbeitnehmer es so akzeptiert.

Falls der Arbeitnehmer jedoch früher aus dem Arbeitsverhältnis will muss er fristgerecht kündigen. Dann kommt er nach 4 Wochen aus dem Arbeitsverhältnis raus.
Das hätte jedoch negative Auswirkungen bei der ARGE.

Gruß
nicki

Hallo!
Kündigungsfristen sind immer Mindestzeiten. Längerfristige Kündigung ist immer möglich.

Abgemeldet!
Jetzt wollte ich gerade was zum Thema 8 Jahre Beschäftigungszeit in Verbindung mit 4 Wochen Frist und §622 BGB schreiben …

Hallo Guido,

das wäre interessant, erzähle es wenigstens uns.

Viele Grüße
nicki

Hi!

das wäre interessant, erzähle es wenigstens uns.

Kann ich eigentlich nicht wirklich, da ich auf die Rückfrage eines evtl. existenten Tarifvertrags keine Antwort bekomme …

Bei einer 8-jährigen Beschäftigung darf man aber durchaus die Möglichkeit in Betracht ziehen, dass 4 Wochen nicht lang genug sind, da unser § 622 BGB zunächst mal (Abs. 2) 3 Monate zum Monatsende für den AG vorsieht - wie gesagt, Tarifverträge können da etwas anderes sagen (Abs. 4).

Gruß
Guido

Hallo Guidi,

danke für Deine Rückmeldung.
Gilt dann nicht das Günstigkeistprinzip wenn im Gesetz eine längere Kündigungsfrist geregelt wäre?

Gruß
nicki

Hi!

Gilt dann nicht das Günstigkeistprinzip wenn im Gesetz eine
längere Kündigungsfrist geregelt wäre?

Unabhängig von einem klaren „Nein“ - es wäre hier ja nur für den Arbeitgeber günstiger …

Gruß
Guido