Guten Morgen ihr lieben,
Mietwohnung ist mit dem Arbeitsverhältnis gekoppelt, Kündigungsfrist für beide beträgt 4 Wochen.
Ist das Rechtens, den jeder normale Mietvertrag hat eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Ich glaube schon das ein Arbeitgeber die Wohnung wieder für den nächsten Arbeitnehmer benötigt, aber es ist eine besondere Härte nach 4 Wochen aus der Wohnung zu müssen.
LG Freckle
Hallo!
Es käme genau darauf an,wie die Wohnung an den Arbeitsplatz „gekoppelt“ ist,denn generell wären es 2 Verträge,die auch einzeln gekündigt werden müssten.
Aber es gibt solche besonderen Wohnungen,die an den Arbeitsplatz gebunden sind,Arbeitsplatz weg, Wohnung weg. Das sind Funktionsgebundene Werkswohnungen, etwa für Hausmeister oder Wachmann.
Hier etwas zum Thema und den Unterschieden zu Werkswohnung, Dienstwohnung, Funktionsgebundene Werkswohnung
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/w1/werksw…
MfG
duck313
Ok, Danke
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