Sehr geehrte Damen und Herren,
seit 01.10.2000 arbeite ich im öffentlichen Dienst. Aktuell möchte ich mich beruflich verändern und komme mit meinen Kündigungsfristen nicht ganz klar:
Auszug Vertrag:
„nach einer Beschäftigungszeit von mindestens 8 Jahren betragen diese 4 Monate, nach einer Beschäftigungszeit von mindestens 10 Jahren betragen diese 5 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres“.
Meine Frage:
Ist hier die Beschäftigungszeit gemeint, die ich zum Zeitpunkt der Kündigungsaussprache habe oder die Zeit, die bei einer Kündigung zum…vorliegt?
Welche Kündigungsfrist gilt für mich zu folgenden Zeitpunkten:
…bei einer eingereichten Kündigung bis spätestens
a) 31.07.2010
b) 31.08.2010
Für Ihre Hilfe Danke ich Ihnen jetzt schon.
Ist hier die Beschäftigungszeit gemeint, die ich zum
Zeitpunkt der Kündigungsaussprache habe oder die Zeit, die bei
einer Kündigung zum…vorliegt?
Welche Kündigungsfrist gilt für mich zu folgenden
Zeitpunkten:
…bei einer eingereichten Kündigung bis spätestens
a) 31.07.2010
b) 31.08.2010
Für Ihre Hilfe Danke ich Ihnen jetzt schon
Hallo Sven,
so wie ich das sehe, kannst du in beiden Fällen erst zum Ende des Kalendervierteljahres,
sprich zum 31.09.2010 kündigen und hast eine Kündigungsfrist von 4 Monaten, d.h.
bis zum 31.01.2011. Ab dem 1.02. könntest du dann deine neue Tätigkeit beginnen!
Diese Aussage kann ich allerdings nur unter Vorbehalt geben, da ich mir nicht absolut
sicher bin, deshalb hole bitte noch eine weitere Meinung ein!
erst einmal Danke für Deine schnelle Rückantwort. Aktuell bin ich mir dahin unsicher, ob die Berücksichtigung der Beschäftigungszeit (hinsichtlich 4 oder 5 Monate) zum Zeitpunkt der Aussprache der Kündigung oder zum Kündigungszeitpunkt (letzter Tag nach einer Kündigung) gemessen wird.
Gruß
Sven::
Meine Frage:
Ist hier die Beschäftigungszeit gemeint, die ich zum
Zeitpunkt der Kündigungsaussprache habe oder die Zeit, die bei
einer Kündigung zum…vorliegt?
Welche Kündigungsfrist gilt für mich zu folgenden
Zeitpunkten:
…bei einer eingereichten Kündigung bis spätestens
a) 31.07.2010
b) 31.08.2010
Für Ihre Hilfe Danke ich Ihnen jetzt schon
Hallo Sven,
so wie ich das sehe, kannst du in beiden Fällen erst zum Ende
des Kalendervierteljahres,
sprich zum 31.09.2010 kündigen und hast eine Kündigungsfrist
von 4 Monaten, d.h.
bis zum 31.01.2011. Ab dem 1.02. könntest du dann deine neue
Tätigkeit beginnen!
Diese Aussage kann ich allerdings nur unter Vorbehalt geben,
da ich mir nicht absolut
sicher bin, deshalb hole bitte noch eine weitere Meinung ein!
Moin Sven,
ich gehe mal davon aus, dass es hierbei um den Beschäftigungszeitraum bis zu Vorlage der
schriftlichen Kündigung geht, denn diese ist erst rechtlich bindend und auch nachvollziehbar!
seit 01.10.2000 arbeite ich im öffentlichen Dienst.
Auszug Vertrag:
„nach einer Beschäftigungszeit von mindestens 8 Jahren
betragen diese 4 Monate, nach einer Beschäftigungszeit von
mindestens 10 Jahren betragen diese 5 Monate zum Schluss eines
Kalendervierteljahres“.
Meine Frage:
Ist hier die Beschäftigungszeit gemeint, die ich zum
Zeitpunkt der Kündigungsaussprache habe oder die Zeit, die bei
einer Kündigung zum…vorliegt?
Welche Kündigungsfrist gilt für mich zu folgenden
Zeitpunkten:
…bei einer eingereichten Kündigung bis spätestens
a) 31.07.2010
b) 31.08.2010
Für Ihre Hilfe Danke ich Ihnen jetzt schon.
Zur Frage 1. nach meiner Meinung gilt die Beschäftigungszeit, die zum Zeitpunkt des Ausspruches der Kündigung zurückgelegt wurde.
zur Frage 2.
auch hier meine Meinung: bei kündigungszugang bis zum 31.7.2010 endet das Arbeitsverhältnis am 30.11.2010, bei Zugang bis zum 31.8.2010 endet es am 31.12.2010.
Wie gesagt, ist dies meine Meinung, ohne Anspruch auf Richtigkeit.
Auszug Vertrag:
„nach einer Beschäftigungszeit von mindestens 8 Jahren
betragen diese 4 Monate, nach einer Beschäftigungszeit von
mindestens 10 Jahren betragen diese 5 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres“.
Antwort:
Die 8 Jahre liefen aus am 30.9.2008; 10 Jahre entsprechend am 30.9.2010. D.h. auch, dass jeder ==>Austrittstermin nach dem 30.9.2010 erst nach 10 Beschäftigungsjahren erfolgen würde.
Der Zeitpunkt der Kündigungsübergabe ist nur von Bedeutung für die Ermittlung des Austrittstermines.
Welche Kündigungsfrist gilt für mich zu folgenden
Zeitpunkten:
…bei einer eingereichten Kündigung bis spätestens
a) 31.07.2010
Antwort:
Hier gelten 5 Monate (weil der Austrittstermin nach dem 30.9.2010 liegt)
b) 31.08.2010
Antwort:
Auch hier gelten 5 Monate - mit der gleichen Begründung.